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Academy Filmfonds

MHF Academy Filmfonds

Die geschlossenen Filmfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i.L. sowie MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG wurden ihren Anlegern als Anlage mit guten Steuervorteilen verkauft. Allerdings haben sich diese anfänglichen Erwartungen nicht erfüllt: Inzwischen wurden einkalkulierte Steuervorteile aberkannt und die steuerliche Geltendmachung ist nunmehr nicht mehr wie geplant möglich. Konsequenz hieraus ist, dass sich die Anleger der Fonds hohen Verlusten und Nachzahlungsaufforderungen ausgesetzt sehen.

Geschädigten Anlegern ist deshalb zu raten, ihre Beteiligung von einem versierten Rechtsanwalt rechtlich überprüfen zu lassen. Die Chancen für einen Schadensersatzanspruch des Anlegers stehen dabei nicht schlecht: So haben bereits mehrere Landgerichte Anlegern der MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank sie fehlerhaft beraten hat.

Gründe für die Schadensersatzpflicht wegen Falschberatung waren, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß über die steuerlichen Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt worden sind oder aber Rückvergütungen, die die Bank für die Fondsvermittlung erhalten hat, nicht offengelegt wurden, obwohl eine diesbezügliche Aufklärungspflicht bestand.

Die Rechtsanwälte von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung.

Unsere auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte überprüfen sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche und treiben deren Durchsetzung voran – gerichtlich und außergerichtlich.

Allerdings kann Eile geboten sein: Insbesondere Anleger des MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i.L., die sich bereits im Jahre 2001 an dem Fonds beteiligt haben, laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche verjähren, wenn sie nicht bis Ende 2011 tätig werden. Grund hierfür ist eine Änderung der gesetzlichen Verjährungsbestimmungen, die 2002 in Kraft getreten ist. Schadensersatzansprüche im Zuge von Falschberatungen über Fondsbeteiligungen, die vor dem Jahre 2002 gezeichnet wurden, verjähren mit Ablauf des Jahres 2011.

Betroffene sollten deshalb zeitnah von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen vorliegen. Ansonsten gehen sie das Risiko ein, dass tatsächlich bestehende Ansprüche verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

Academy Filmfonds – Verjährung droht!
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