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Allianz Flexi Immo

Ein weiterer Immobilienfonds wurde von der Krise erfasst. Die Schließung des Dachfonds Allianz Flexi Immo ( WKN: 979733; ISIN: DE0009797332 ) wurde am 19.04.2012 bekannt gegeben. Der Grund dafür ist der gleiche wie bei den anderen Dachfonds, die in letzter Zeit eingefroren wurden: mangelnde Liquidität und die damit verbundenen Schließungen der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investiert hatte. Die Anleger kommen auf unbestimmte Zeit nicht an ihr Geld.

Viele von den geschlossen Fonds befinden sich bereits in der Abwicklungsphase. Die Fondsgesellschaften sehen sich gezwungen die Fonds zu liquidieren weil keine Chancen mehr auf die Wiedereröffnung der Fonds ersichtlich sind. Es bleibt abzuwarten, ob es im Fall des Allianz Flexi Immo genauso ablaufen wird.

Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der sein Kapital, wie auch die anderen Dachfonds, in offene Immobilienfonds und in Aktien börsennotierter Immobilienfirmen investiert hat. Allerdings hat dieser Fonds das Geld in Immobilienfonds platziert, die mittlerweile schon geschlossen wurden oder sogar schon liquidiert werden. Es folgte eine Kettenreaktion.

Seit der Schließung des Allianz Felxi Immo können die Anleger ihre einst erworbenen Anteile an dem Immobiliendachfonds nun nicht mehr zurückgeben. Die Tatsache, dass sich seit Mitte Juni 2012 sowohl der größte als auch der zweitgrößte Zielfonds des Allianz Flexi Immo in der Abwicklung befinden, lässt die Hoffnung der Anleger auf eine zeitnahe Wiedereröffnung des Fonds zunehmend schwinden.
 
Ob und wann der Immobiliendachfonds Allianz Flexi Immo Anteile wieder zurücknimmt, lässt sich angesichts der prekären Lage der Zielfonds nur schwerlich prognostizieren.

Viele Anleger werden über diese Entwicklung verärgert sein und ihr Geld zurück haben wollen.

Betroffene sollten aber nicht tatenlos abwarten, sondern von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie sich im Wege des Schadensersatzes schadlos halten können.

Die Rechtsanwälte von GRP Rainer LLP vertreten bereits eine Vielzahl fondsbeschädigter Anleger. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall umfassend auf mögliche Schadensersatzansprüche.

Ein Schadensersatzanspruch könnte sich unter anderem daraus ergeben, dass die Bank oder Versicherung ihre Aufklärungspflicht verletzt haben kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen aufgeklärt hat, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhielt. Hierin kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Pflichtverletzung liegen, die zum Schadenersatz führen könnte.

Eine Pflichtverletzung könnte außerdem in der fehlenden Aufklärung über die bestehenden Risiken der Fondsbeteiligung liegen. Auch das Verschweigen aufklärungspflichtiger Umstände könnte zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.

Zu beachten ist allerdings, dass Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen. Tritt Verjährung ein, ist ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar, wenn der Anspruchsgegner sich hierauf beruft.

Lassen Sie Ihre Fondsbeteiligung deshalb zeitnah von GRP Rainer überprüfen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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