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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände bei Arbeits- und Dienstverträgen. Vom Abschluss über die Änderung bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie interessengerecht.

Häufig ist es schwierig zu definieren, ob es sich um „normale Arbeitnehmer“ handelt oder tatsächlich um leitende Angestellte. Bei leitenden Angestellten, muss noch einmal unterschieden werden, ob es sich um einen leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG, dem KSchG oder dem ArbGG handelt. Es kommt dabei gerade nicht auf den Wortlaut des Vertrages an, sondern um die tatsächliche Arbeitsgestaltung. Vor allem im Kündigungsfall ist es wichtig, den Status zu klären. Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber sich im Idealfall schneller von leitenden Angestellten trennen können. Auch von den sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergebenen Schutzrechten wurde der leitende Angestellte durch den Gesetzgeber befreit. Im Falle einer Kündigung klären unsere Rechtsanwälte den arbeitsrechtlichen Status. 

Das Arbeitsrecht ist ständig im Wandel, auch hinsichtlich der Führungskräfte, die grundsätzlich nicht als „Arbeitnehmer“ gelten, hat sich einiges geändert. So hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung erstmals klargestellt, dass nicht nur gewöhnliche Angestellte von dem Kündigungsschutzgesetz profitieren, sondern dass auch GmbH Geschäftsführer diese Privilegien genießen können. Die Vertragsparteien können durchaus vereinbaren, dass auch der Geschäftsführer einer GmbH einen gewissen Kündigungsschutz genießen soll. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Abberufung als Geschäftsführer nur aus wichtigem Grund zuzulassen ist.

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