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Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen - Nebenleistungen Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen
(Familienmitgliedern) nicht den steuerlich notwendigen Anforderungen genügen und deshalb auch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt
werden. Die Konsequenz: Aufwendungen für solche Beschäftigungsverhältnisse werden nicht als Betriebsausgaben (steuermindernd)
zugelassen. In aller Regel sind solche Beschäftigungsverhältnisse genau so zu regeln wie mit Fremden üblich. Insbesondere
sollten die Vereinbarungen schriftlich niedergelegt sein.
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