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CS Euroreal

Die Anleger des CS Euroreal Immobilienfonds müssen sich weiter gedulden, der Fonds bleibt erst einmal geschlossen. Konsequenz ist, dass die Anleger nicht an ihr Geld kommen. Dabei trifft die Schließung eines offenen Immobilienfonds seine Anleger besonders hart, da diese mit der Wahl ihrer Geldanlage oft auf „Nummer sicher“ gehen wollten. Nun aber sorgen sich viele Sparer um ihr Geld.

Die Schließung eines Fonds wie dem CS Euroreal ist gesetzlich geregelt und kann maximal zwei Jahre dauern. Diese Frist läuft für den CS Euroreal Immobilienfonds im Mai 2012 aus. Dann müsste der Fonds zwangsläufig entweder wieder geöffnet oder abgewickelt werden. Derzeit bemüht sich das Fondsmanagement, die Liquidität durch Immobilienverkäufe zu erhöhen, um den Fonds wieder öffnen zu können. Obwohl also eine baldige Wiedereröffnung des Fonds angestrebt wird, sind die Anleger verunsichert, ob und wann sie an ihr Geld kommen.

Doch trotz dieser ungewissen Ausgangslage kann dennoch Hoffnung für die Anleger bestehen, schadlos aus der Sache herauszukommen:

So kommen Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, in Betracht. Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Bank die Investition in den CS Euroreal als besonders sicher dargestellt und dabei nicht über tatsächlich vorhandene Risiken, wie der – nun erfolgten – Schließung oder der Gefahr des Wertverlustes für den einzelnen Anleger, aufgeklärt hat. Hieraus könnte sich ein Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten der Bank ergeben. Betroffene müssen aber beachten, dass Schadensersatzansprüche stets individuell zu prüfen sind.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhielt (sog. „Kick-backs“), gegenüber dem Anleger verschwiegen hat. Ist dies der Fall, könnten dadurch Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen die Bank ausgelöst worden sein. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Gern übernehmen wir von GRP Rainer die diesbezügliche Prüfung für Sie.

Wichtig ist dabei, rechtzeitig zu handeln. Ansonsten droht die Verjährung etwaiger Ansprüche. Schadensersatzansprüche verjähren nämlich in der Regel nach drei Jahren.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

CS Euroreal will Anleger über Öffnung entscheiden lassen
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