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CS Euroreal

Der Immobilienfonds CS Euroreal ( WKN: 980500; ISIN: DE0009805002 ), der schon seit zwei Jahren finanzielle Schwierigkeiten hatte, bleibt nun endgültig geschlossen und wird liquidiert. Das hat am 21.05.2012 das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben.

Das Credit Suisse Asset Management hatte mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, dessen Anteilsausgabe und –rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt war, den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. 

Der CS Euroreal sollte zunächst am 21. Mai für einen Handelstag bis 17 Uhr wiedergeöffnet werden. Wenn sich bis um 17 Uhr herausgestellt hätte, dass das vorhandene Fondsvermögen ausreicht, um alle Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wäre der Fonds endgültig wieder geöffnet worden, andernfalls, so wie es nun eingetreten ist, werde der Fonds abgewickelt. In diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.

Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr hat das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger auch nur im ANsatz befriedigen können.

Doch auch wenn die derzeitige Situation des Fonds nicht die beste ist, bestehen für Anleger möglicherweise Wege, wie sie sich schadlos halten können.

In Betracht kommen nämlich Schadensersatzansprüche, die den Anlegern gegen die Bank zustehen können, die den Fonds vermittelt hat. Doch ist hierbei immer im Auge zu behalten, dass Schadensersatzansprüche stets einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie können nicht pauschal bejaht oder verneint werden.

Wir prüfen zunächst, ob in Ihrem Fall möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Bankberatung besteht. Denn oftmals sind Fonds wie der CS Euroreal als besonders sichere Anlage verkauft worden. Klärt die Bank daneben nicht über mögliche Risiken – wie etwa die Möglichkeit der erfolgten Schließung oder des Wertverlustes – auf, könnte die Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht kommen. Dies könnte bei schuldhafter Pflichtverletzung zum Schadensersatz führen. Daneben prüfen wir, ob sich möglicherweise bereits in dem Fonds-Prospekt Fehler verbergen, die zum Schadensersatz führen können.

Zudem lässt sich immer wieder beobachten, dass die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat sog. „Kick-backs“, gegenüber dem Anleger verschwiegen hat. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, könnten dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein, sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH. Die Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann sich auch in diesem Punkt lohnen.

Beachten Sie dabei: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.

GRP Rainer steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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