| Clerical Medical |
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Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sind in vielen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen getäuscht worden. Des Weiteren wurde den Versicherungsnehmern zu sogenannten Hebelverträgen geraten; die Versicherten haben auf Grund der versprochenen hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen. Betroffen sind hier beispielsweise die folgenden Altersvorsorgemodelle: Die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente, der Europlan, die Novarent, der Profit-Plan, die Private Sicherheits Rente (PSR), PerformancePlus Rente, SMART-IN und Private BestAge. Sollten sie auch zu den Betroffenen gehören, die einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, oder haben sie sogar eine Darlehen für die Einzahlung in eine solche Versicherung aufgenommen kontaktieren sie einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte. Zunächst wird einer unserer kompetenten Anwälte überprüfen, ob sie falsch beraten worden sind, insbesondere ob zum einen mit falschen Angaben zu der Höhe der Renditen geworben worden ist und/oder ihnen die Risiken verschwiegen worden sind. Die Clerical Medical Investment Group Ltd. muss sich nämlich die Angaben der deutschen Vermittler beziehungsweise Berater zurechnen lassen. Danach wird ein Anwalt ihre rechtlichen Ansprüche gegen die britische Versicherung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen. Bereits in der Vergangenheit sind immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen. Nunmehr hat sogar das Oberlandesgericht Bamberg die Haftung von Clerical Medical gegenüber deutschen Kunden festgestellt. Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation rechtlich von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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