| DJE Real Estate |
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DJE Real Estate Fonds ( WKN: A0B9GC; ISIN: LU0188853955 ) Die Krise der offenen Immobilien Fonds geht offenbar weiter. Inzwischen wurde die Abwicklung des DJE Real Estate Fonds von DJE Investment S.A. bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Dachfonds, der an mehreren offenen Immobilienfonds beteiligt ist. Diese sollen allerdings ihrerseits teilweise geschlossen oder in der Abwicklung sein. Auch der DJE Real Estate Fonds soll unter der allgemeinen Verunsicherung des Marktes zu leiden und mit Abfluss von Mitteln gelitten haben. Es soll an ausreichender Liquidität fehlen. Viele Anleger werden über diese Entwicklung verärgert sein und ihr Geld zurück haben wollen. Betroffene sollten aber nicht tatenlos abwarten, sondern von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie sich im Wege des Schadensersatzes schadlos halten können. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer LLP vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall umfassend auf mögliche Schadensersatzansprüche. Ein Schadensersatzanspruch könnte sich unter anderem daraus ergeben, dass die Bank oder Versicherung ihre Aufklärungspflicht verletzt haben kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen aufgeklärt hat, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhielt. Hierin kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Pflichtverletzung liegen, die zum Schadenersatz führen könnte. Eine Pflichtverletzung könnte außerdem in der fehlenden Aufklärung über die bestehenden Risiken der Fondsbeteiligung liegen. Auch das Verschweigen aufklärungspflichtiger Umstände könnte zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Zu beachten ist allerdings, dass Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen. Tritt Verjährung ein, ist ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar, wenn der Anspruchsgegner sich hierauf beruft. Lassen Sie Ihre Fondsbeteiligung deshalb zeitnah von GRP Rainer LLP überprüfen.
Sammelklagen in Deutschland?
Weiterer Dachfonds betroffen – DJE Real Estate Fonds wird aufgelöst
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