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Degi Europa Fonds Immobilienfonds

Viele Anleger sind derzeit von der Liquidierung des Degi Europa Fonds Immobilienfonds betroffen. Hierbei handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der bereits im Oktober 2008 geschlossen wurde und nunmehr abgewickelt wird. Zu viele Anleger wollten sich ihre Anteile auszahlen lassen - die zur Verfügung stehenden Mittel des Fonds reichten hierfür jedoch nicht aus.

Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Da aber die Rücknahme aller Anteile von verkaufswilligen Anlegern auch nach Ablauf dieser Frist nicht möglich erschien, wurde beschlossen, den Fonds nicht mehr zu öffnen, sondern zu liquidieren. Die Liquidation, also der Verkauf der Immobilien, soll erst im September 2013 abgeschlossen sein. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat der Abwicklungsdauer zugestimmt.

Es ist zu erwarten, dass die Anleger nach der Abwicklung nicht ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten, sondern deutlich weniger.
Anleger sollten daher prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.

Zum einen kommt in Betracht, dass die Anleger bereits von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurden. Wurde ihnen nämlich etwa zugesichert, dass der Fonds sicher sei oder wurde ihnen suggeriert, dass man als Anleger kein Risiko eingeht – also etwa nicht über eine bestehende Verlust- oder Schließungsmöglichkeit informiert -, könnte bereits eine fehlerhafte Beratung der Bank vorliegen. Ist dies der Fall, haftet die Bank für schuldhafte Pflichtverletzungen auf Schadensersatz. Es ist in jedem Fall ratsam, Ihren Fall von einem Anwalt auf diese Möglichkeit hin zu prüfen.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzersatzanspruch nach der sog. Kick-back-Rechtsprechung des BGH in Betracht. Danach macht sich die beratende Bank nämlich schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre Anleger nicht über etwaige an sie geflossene Rückvergütungen für die Fondsvermittlung „kick-backs“ informiert. Lassen Sie sich auch über diesen Punkt rechtlich beraten. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer stehen Ihnen hierzu gern zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, ist es nun wichtig, dass Sie zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre Situation überprüft. Denn ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Ansprüche verjähren.
Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

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