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Degi International bleibt weiter geschlossen

Die Anleger des DEGI International Immobilienfonds werden weiter vertröstet: Nach Auskunft der Aberdeen, Verwalter des DEGI International, bleibt der Immobilienfonds nun doch weiter geschlossen und zwar für weitere 12 Monate bis Mitte November 2011. Grund hierfür sei, dass nicht ausreichend Liquiditätsmittel zur Verfügung stünden, um alle zu erwartenden Rückgabeverlangen der Anleger zu erfüllen.

Nun sollen Immobilienverkäufe in die Wege geleitet werden, um eine erneute Öffnung des Fonds im nächsten Jahr zu ermöglichen. Dies allerdings unter der Maßgabe, dass die Immobilien zu angemessenen Preisen verkauft werden.Es bleibt abzuwarten, ob der Fonds im nächsten Jahr tatsächlich wieder geöffnet werden kann. Von Gesetzes wegen ist eine Schließung offener Fonds nur für maximal zwei Jahre zulässig (§ 81 InvG). Diese Frist läuft für den DEGI International, der bereits im November 2009 geschlossen wurde, im November 2011 ab. Dann muss der Fonds entweder wieder geöffnet, oder liquidiert werden. Vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit einige offene Immobilienfonds (DEGI Europa und KanAm US grundinvest) nach zweijähriger Schließung nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen, ist die Sorge der Anleger berechtigt, einen beträchtlichen Teil ihres Geldes zu verlieren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen Anlegern daher schon jetzt Rechtsrat einzuholen, um zu prüfen, ob sie sich möglicherweise schadlos halten können: So kommen Schadensersatzansprüche gegen die fondsvermittelnde Bank in Betracht, wenn diese fehlerhaft beraten hat. Eine fehlerhafte Beratung kann vorliegen, wenn der Fonds den sicherheitsbedachten Anlegern als sicher oder sogar risikolos angepriesen wurde und nicht über tatsächlich vorhandene Risiken (wie etwa die nun erfolgte Schließung) aufgeklärt wurde. Zudem kommt in Betracht, dass sich die Bank aufgrund verschwiegener Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. Kick-backs), gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank besteht, ist dabei stets einer Einzelfallprüfung vorbehalten. Anleger sollten nicht zu lange zögern, da etwaige Ansprüche gegen die Bank ansonsten verjähren könnten.

http://www.grprainer.com/Degi-International.html


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