GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München

Rechtsanwälte Steuerberater GRP - Versiert. Verlässlich. Vorausschauend. Home Koeln Berlin Bonn Duesseldorf Frankfurt Hamburg Muenchen Stuttgart
Degi International

Nach Auskunft der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH, Verwalter des DEGI International Immobilienfonds, wird der der Immobilienfonds nun abgewickelt und liquidiert. Diese Nachricht erfüllt die Anleger des Fonds zu Recht mit Sorge:

Der Degi International hat es nicht geschafft, während seiner Schließung seit November 2009 ausreichend Kapital zu beschaffen, um alle zu erwartenden Rückgabewünsche seiner Anleger bei erneuter Öffnung erfüllen zu können. Folge der unzureichenden Liquidität ist die Abwicklung des Fonds. Die Liquidation des Degi International soll bis zum 15. Oktober 2014 andauern. Ab April 2012 sollen halbjährliche Auszahlungstranchen an die Anleger erfolgen.

Trotz dieser geplanten Auszahlungen sind Verluste für die Anleger zu erwarten. Insbesondere die Anleger, die ihre Ersparnisse in den Fonds investiert und hiermit eine sinnvolle Altersvorsorge treffen wollten, können und wollen aber keine Verluste hinnehmen. Sie fühlen sich schlecht beraten.

Allerdings gibt es dennoch Hoffnung für Anleger, sich schadlos halten zu können. Denn es besteht die Möglichkeit, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, besteht. Ob ein solcher Anspruch besteht, ist dabei stets eine Frage des Einzelfalles und kann nie pauschal bejaht oder verneint werden. Es bedarf der Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Zu prüfen sind aber regelmäßig folgende Punkte, die wir von GRP Rainer gern für Sie umfassend abklären:

So kommt in Betracht, dass Anleger von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurden. Wenn nämlich die Bank den Fonds als sehr sichere Anlage angepriesen hat und dabei die bestehenden Risiken (wie etwa dessen Schließung oder die Möglichkeit des Wertverlustes) verschwiegen hat, könnte bereits eine fehlerhafte Beratung der Bank vorliegen. Diese kann zum Schadensersatzanspruch verpflichten. Es ist in jedem Fall ratsam, Ihren Fall von einem Anwalt auf diese Möglichkeit hin zu prüfen.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzersatzanspruch wegen sog. „Kick-back“-Zahlungen in Betracht. Hierbei handelt es sich um Rückvergütungen, die für die Vermittlung des Fonds an die Bank geflossen sind. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes macht sich die beratende Bank schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre Anleger nicht über „Kick-backs“ informiert. Ist in Ihrem Fall also keine Information über geflossene „Kick-Backs“ erfolgt, kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank bestehen. Lassen Sie sich auch über diesen Punkt rechtlich beraten. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer stehen Ihnen hierzu gern zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, ist es nun wichtig, dass Sie schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre Situation überprüft. Denn ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Ansprüche verjähren.

Die Allianz hat nunmehr ein Vergleichsangebot für Anleger unterbreitet. Anleger, die ihre Anteile vor der Fondsschließung am 17.11.2009 durch Vermittlung der Allianz erworben haben und diese immer noch halten – und zwar in einem Depot der Allianz Bank oder Allianz Global Investors – können diese an die Allianz abgeben.

Anleger, die diese Kriterien erfüllen, können ihre Anteile gegen Zahlung von 42,78 Euro pro Anteil an die Allianz abgeben. Dieses Angebot soll bis zum 15. Februar 2012 gelten.

Betroffene Anleger sollten aber nicht vorbehaltlos darauf eingehen. Denn das Vergleichsangebot beinhaltet, dass im Falle der Annahme durch den Anleger keine weitergehenden Ansprüche gegen die Allianz mehr geltend gemacht werden können.

Bevor der Anleger auf das Allianz-Angebot eingeht, sollte daher eine umfassende Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

Liquidation des Degi International – Anleger sollten jetzt reagieren!
[Artikel lesen]

Rechtsanwälte
Michael Rainer
Rechtsanwalt
Chiara Bahrig
Rechtsanwältin
Annette Bröhl
Rechtsanwältin
Dr. Iris Geis
Rechtsanwältin
Mareike Gersmann, LL.M.
Rechtsanwältin
Marc Klaas
Rechtsanwalt
Dr. Gerhard Lenzen
Rechtsanwalt
Jan Noll
Rechtsanwalt
Spyridon Papadopoulos
Rechtsanwalt
Friederike Vieten
Rechtsanwältin
 

Standorte
Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221-27 22 75-0
Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30-88 706 404-5
Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228-26 73 38 5
Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211-54 03 99-10
Frankfurt
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69-50 50 60-709
Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40–80 80 74 72-7
München
Maximilianstrasse 35a
80539 München
Tel.: +49 89-24 21 83-82
Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711-222 54-499