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EU-Kommission sieht freien Kapitalverkehr durch deutsche Erbschaftssteuerregelungen verletzt

Nach Ansicht der Europäischen Kommission stehen einige deutsche Regelungen zur Erbschaftssteuer nicht in Einklang mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Die Bundesrepublik wurde seitens der Kommission aufgefordert, diese Bestimmungen zu ändern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Die europäische Kommission sieht einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in den Bestimmungen, wonach Deutschen, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben, im Erbfall ein Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 500.000 Euro zukommen kann, wohingegen nur bis zu 2.000 Euro geltend gemacht werden können, wenn Erblasser und Erbe nicht in Deutschland leben. Hierdurch könnten nach Ansicht der Kommission außerhalb Deutschlands lebende Deutsche davon absehen, ihr Kapital in der Bundesrepublik zu investieren. Dies aber stelle einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar, der abgestellt werden muss.

Deutschland hat zwei Monate Zeit, um der Europäischen Kommission eine europarechtskonforme Abänderung der missbilligten Regelungen vorzulegen. Andernfalls droht eine Klage der Europäischen Kommission.

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