GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München

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Erbrecht

Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Unsere Rechtsanwälte gehen mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um. Im Interesse unserer Mandanten. Die Mandanten der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf erhalten in allen Fragen zum Erbrecht professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt:

Erbschaftsteuer: In der Kanzlei GRP Rainer sorgen Steuerberater dafür, dass der Fiskus Ihrem Erbe nicht zu viel abverlangt. Wir bieten abgestimmte Rechtsberatung und Steuerberatung aus einer Hand. Informationen zur Erbschaftssteuer finden Sie hier.

Testament: Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beugen vor. Unser Rechtsrat garantiert ein korrektes Testament. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe unserer Kanzlei ordnen, können Sie sicher sein, dass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren.

Berliner Testament: Das Berliner Testament eignet sich vor allem für Eheleute. Das Ziel: Der hinterbliebene Ehepartner soll Alleinerbe werden. Der Anspruch der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Oft lässt sich so die Zerschlagung von Vermögen oder der Verkauf von Immobilien verhindern. Doch Vorsicht: In Patchwork-Familien kann das Berliner Testament zum unfreiwilligen Ausschluss der eigenen Kinder vom Erbe führen. Unsere Kanzlei berät Ehepaare umfassend zum Berliner Testament. Dabei berücksichtigen wir auch die Folgen für die Erbschaftsteuer.  

Gesetzliche Erben: Fehlt das Testament, bestimmt das Gesetz die Erben. Das Erbrecht unterscheidet die gesetzlichen Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. An oberster Stelle stehen Witwen oder Witwer sowie die Kinder des Erblassers als Erben erster Ordnung. Aber auch Eltern Großeltern, Tanten, Onkel und andere Verwandte kommen beim Erbe eventuell zum Zug. Unsere Anwälte prüfen für jeden Einzelfall, wer erbberechtigt ist und wie groß der Anteil am Erbe ist.

Erbquoten: Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erbanteile. Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt Kinder und Ehefrau. In diesem Fall erbt die Witwe ein Viertel des Erbes. Haben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft gelebt, steigt der gesetzliche Erbteil der Witwe auf 50 Prozent des Erbes. Die Kinder bekommen in beiden Fällen den Rest. Unsere Rechtsanwälte berechnen im konkreten Fall die Erbquote für jeden Erben.

Pflichtteil: Ein Erblasser kann die eigenen Kinder nur im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen. Denn sie haben den Anspruch auf einen Pflichtteil. Um seine Höhe wird oft gestritten. Die Anwälte der Kanzlei GRP Rainer unterstützt Erben bei der Berechnung, Prüfung und Durchsetzung ihrer Pflichtteile. In anderen Fällen helfen unsere Rechtsanwälte bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche.

Erbvertrag: Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Mit einem Erbvertrag regelt der Erblasser zu Lebzeiten verbindlich Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen für die Erben. Verbindlich heißt, der Erblasser kann den Erbvertrag nicht einseitig ändern. Er darf das Vermögen auch nicht an andere verschenken, etwa um den per Erbvertrag bestimmten Erben nachträglich auszubooten. Kann der Erbe die vertragswidrige Schenkung nachweisen, kann er das Vermögen vom Beschenkten zurückverlangen.

Nachlassinsolvenz & Schwarzgeld: Auch Schulden und Steuersünden lassen sich vererben. Wenn Sie als Erbe den Verdacht haben, dass Ihr Erbe aus Schulden oder Schwarzgeld besteht, sollten Sie sich dringend mit einem Rechtsanwalt beraten. Die Kanzlei GRP Rainer bewahrt Erben vor ruinösen Überraschungen im Erbe. Im Extremfall verhindern unsere Rechtsanwälte mit einer Nachlassinsolvenz, dass der Erbe mit seinem Gesamtvermögen für eine Erbschuld haftet.

Nachfolgeplanung: Eine ungelöste Nachfolgeplanung kann ein Unternehmen in seiner Existenz gefährden. Bei der Nachfolgeplanung kümmern sich unsere Rechtsanwälte und Steuerberater um eine sorgfältige Übergabe von Unternehmen an die nächste Generation. Familienunternehmen vertrauen bei der Nachfolgeplanung auf die Erfahrung der Kanzlei GRP Rainer im Stiftungsrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.

Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung
Die Kanzlei GRP Rainer vertritt Mandanten bei der Testamentsvollstreckung vertrauensvoll in Rat und Tat. Als Testamentsvollstrecker helfen unsere Rechtsanwälte bei der Erbauseinandersetzung und verhindern die willkürliche Zerschlagung des Erbes.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!

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