| Falk Fonds |
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Betroffene Anleger der Falk Fonds 76 haben gute Aussichten ihr Geld zurück zu erhalten! Anleger die ihren Falk Fonds mit einem Darlehen finanziert haben, sollten von einem unserer Rechtsanwälte überprüfen lassen, ob ihnen nach wie vor ein Widerrufsrecht zusteht. Die Fondsbeteiligung und das Darlehen gelten als verbundenes Geschäft. Grundsätzlich haben Bankkunden bei Verbraucherdarlehen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das gilt auch für Darlehen im Zusammenhang mit Falk Fonds. Zur Freude der Anleger war die Widerrufsbelehrung der Bank falsch. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst, wenn diese ordnungsgemäß erfolgt ist. Deshalb besteht in vielen Fällen auch nach wie vor die Möglichkeit, das Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem unserer kompetenten Anwälte überprüfen. Wir beraten Sie gerne dahingehend, ob ein Widerrufsrecht noch besteht. Sollten Sie den Darlehensvertrag wirksam widerrufen, müssen Sie das geliehene Geld der Bank nicht zurückzahlen und müssen lediglich der Bank die wertlosen Fondsanteile zurückgewähren Vorsicht ist für die Anleger auch bei dem Widerruf hinsichtlich des Empfängers geboten. Die Allbank – Allgemeine Privatkundenbank AG, die damals Darlehensgeberin war, hat mittlerweile durch Rechtsnachfolge und durch Verschmelzung ihren Namen geändert.Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt kompetent beraten, wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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