| Familienrecht |
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Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt. Bei einem Anwalt der Kanzlei GRP Rainer in Köln, Bonn, Berlin und Düsseldorf ist Ihre Rechtsfrage in guten Händen. Sie profitieren von Rechtsanwälten für Familienrecht, die auch in emotional schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. Scheidung: Wenn Sie an Scheidung denken, sollten Sie die Ausgangslage frühzeitig klären: Welche Absichten hat mein bisheriger Ehepartner? Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich? Muss ich mit einem Scheidungskrieg rechnen? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich? Die richtige Herangehensweise an Ihre Scheidung finden Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht heraus. Unsere Rechtsanwälte achten von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung auf die Wahrung Ihrer Rechte. Trennung: Jeder Scheidung geht die Trennung voraus. Bevor Sie konkrete Schritte zur Trennung einleiten, etwa aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Die Kanzlei GRP Rainer berät Sie vertrauensvoll, was Sie bei Ihrer Trennung beachten sollten. Trennungsunterhalt: Mit der Trennung ist die Frage nach Trennungsunterhalt verknüpft. Bei der Kanzlei GRP Rainer berechnet ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt für Angestellte und Selbständige, wie sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt durchsetzen können. Die Steuerklassen werden berücksichtigt. Werden Sie dagegen mit einem Anspruch auf Trennungsunterhalt konfrontiert, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei, überzogene Forderungen Ihres Ex-Partners abzuwehren. Nachehelicher Unterhalt: Beim nachehelichen Unterhalt geht es um eine der konfliktträchtigsten Aspekte einer Scheidung: Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Was dem Unterhaltsberechtigten oft zu wenig ist, erscheint dem Unterhaltspflichtigen zu viel. In dieser Situation brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der diplomatisch und strategisch optimal vorgeht. Unsere Rechtsanwälte beherrschen die vielfältigen Möglichkeiten, nachehelichen Unterhalt zu gestalten, das heißt: zu begründen, aufzustocken, zu begrenzen oder zu befristen. Neues Unterhaltsrecht: Seit Reform des Unterhaltsrechts gilt beim Ehegattenunterhalt eine stärkere Eigenverantwortung der Ehepartner nach der Scheidung. Das wirft auch bei längst geschiedenen Ehepaaren erneut die Frage nach dem richtigen Ehegattenunterhalt auf. Bei unserer Kanzlei erhalten Sie von einem mit dem neuen Familienrecht vertrauten Rechtsanwalt eine fundierte Antwort auf Ihre Unterhaltsfrage. Kindesunterhalt: Das Familienrecht stellt die Kinder bei einer Scheidung in die erste Reihe. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet also keinesfalls mit ihrer Trennung. Dabei werden auch Kinder aus anderen Partnerschaften berücksichtigt. Hier brauchen Sie einen Anwalt, der den Unterhalt für Ihre Kinder sorgfältig berechnet. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten, wie Sie die Ansprüche auf Unterhalt durchzusetzen können. In anderen Fällen kommt es darauf an, dass Ihr Rechtsanwalt überzogene Ansprüche abwehrt. Denn Kindesunterhalt dient dem Wohle des Kindes, nicht der Finanzierung der Eltern. Sorgerecht: Das Gesetz sieht bei verheirateten Paaren auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall vor. Erweist sich das gemeinsame Sorgerecht als Nachteil für das Kind, übertragen die Gerichte das alleinige Sorgerecht einem Elternteil. Die Erfahrung zeigt: Wenn sich Eheleute über das Sorgerecht streiten, geht es mitunter in Wahrheit um den Zweikampf der Eltern. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, das Sorgerecht im Interesse Ihrer Kinder durchzusetzen. Umgangsrecht: Auch wenn Kinder nach der Scheidung bei der Mutter leben, haben diese das Recht auf ihren Vater. Für beide Eltern heißt das: Sie haben das Recht - und die Pflicht - auf regelmäßigen Kontakt und Umgang mit ihren Kindern. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei beraten, was Sie beim Umgangsrecht beachten sollten. Versorgungsausgleich: Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die Sie und Ihr Ehepartner während Ihrer Ehe erworben haben. Das sind in erster Linie Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenkasse. Aber auch Betriebsrenten gehören in den Versorgungsausgleich. Dieser wird im Regelfall mit der Scheidung gerichtlich geregelt. Unsere Rechtsanwälte in Köln, Bonn, Berlin und Düsseldorf helfen Ihnen gerne auch bei der Lösung dieser Frage zum Familienrecht. Zugewinnausgleich: Der Zugewinnausgleich bestimmt den Ausgleich des Vermögens, das ein Ehepaar während der Ehe angesammelt hat. Erbschaften der Ehepartner werden abgezogen. Zur Feststellung des Zugewinns erstellt die Kanzlei GRP Rainer für jeden Partner eine Vermögensbilanz. Daraus berechnen unsere Rechtsanwälte den Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dieser entspricht dem halben Wertunterschied zwischen beiden Vermögensbilanzen. Sie können den Zugewinnausgleich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich regeln. Letzteres erfolgt mit Hilfe einer Trennungsfolgenvereinbarung. Unsere Rechtsanwälte entwerfen für Sie gerne eine rechtswirksame Scheidungsfolgenvereinbarung. Trennungsfolgenvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung: Viele Fragen einer Scheidung lassen sich auch ohne Rechtsstreit und Prozess regeln. Die außergerichtliche Lösung ist vor allem bei der Auseinandersetzung von Unternehmen der wirtschaftlich bessere Weg. Die Voraussetzung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung: Beide Ehepartner einigen sich grundsätzlich auf den außergerichtlichen Lösungsweg. Unsere Rechtsanwälte achten bei der Umsetzung konsequent darauf, dass Sie Ihre Interessen rechtsverbindlich regeln. Ehevertrag: Wer vor der Ehe nicht präventiv denkt, riskiert das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch diese Vermögenswerte, etwa Aktien, Immobilien oder Anteile an einer GmbH, werden im Fall einer Scheidung beim Zugewinnausgleich mitgerechnet. Genau das können Sie mit einem Ehevertrag verhindern. Mehr noch: Im Ehevertrag können Sie auch unterhaltsrechtliche Aspekte regeln. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei wissen, dass der Ehevertrag für Frischverliebte meist kein Thema ist. Unser erster Rat für Sie lautet: Machen Sie den Ehevertrag nicht zum Tabu! Der Ehevertrag hat für beide Ehepartner einen Vorteil. Denn die präventive Regelung von Fragen, die sich im Streitfall erfahrungsgemäß schwerer lösen lassen, schafft für alle Ehepartner Rechtssicherheit. Unsere Rechtsanwälte in Köln, Bonn, Berlin und Düsseldorf erklären Ihnen gerne, wie Sie sich mit einem Ehevertrag für den Eventualfall einer Scheidung absichern können. Internationales Familienrecht: Wenn Sie in einer Ehe mit Auslandsbezug leben, stehen Sie auch familienrechtlich vor einer besonderen Herausforderung. Denn bei einer binationalen Ehe geht es bei allen Rechtsproblemen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht immer auch um die Frage, nach welchem Recht sie entschieden werden. Die Antworten sind komplex. Um so wichtiger ist es, dass Sie Ihr Problem einem erfahrenen Anwalt anvertrauen. Die richtige Vorgehensweise hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie geheiratet haben, wo Sie leben und wo Ihr Partner oder in welchem Land Sie sich scheiden lassen wollen. Suchen Sie kompetenten Rat bei einem Rechtsanwalt für internationales Familienrecht, bevor Sie Fakten schaffen. Die Anwälte unserer Kanzlei sorgen dafür, dass Sie keine Fehler machen. Elternunterhalt: Wir sind nicht nur gegenüber unseren Kindern unterhaltspflichtig, sondern grundsätzlich auch gegenüber unseren pflegebedürftigen Eltern. In der Praxis bekommen Sie es mit den Sozialkassen zu tun. Deren Forderungen können einen schnell überfordern. Doch damit ist Ihren pflegebedürftigen Eltern nicht geholfen. Bevor Sie auf Forderungen der Sozialkassen eingehen, lassen Sie sich am besten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Abwehr umfassend beraten. Auch bei dieser Frage stehen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Köln, Bonn, Berlin und Düsseldorf auf Ihrer Seite.
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