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Filesharing Musikdownload Abmahnung

Immer mehr Betroffene erhalten wegen der Teilnahme an sogenannten Musik-Tauschbörsen (auch Filesharing genannt) Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen. Die Verunsicherung der Abgemahnten ist groß. Es spielen hohe Summen und kurze Fristen eine enorme Rolle. Oftmals wissen die Betroffenen nicht, welche Musiktauschbörsen rechtlich erlaubt sind und welche nicht. Insbesondere liegt es daran, dass die Musik-Tauschbörsen auch innerhalb kurzer Zeit ihr Konzept ändern, so dass die Teilnehmer sich teilweise in rechtlichen „Grauzonen“ bewegen.

Häufig reagieren die Betroffenen zunächst nicht und ignorieren die Abmahnung. Die reine Untätigkeit ist jedoch die schlechteste Alternative. Es drohen einstweilige Verfügungen, durch die der Abgemahnte gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet wird.

Durch die Komplexität dieser Materie und die kurzen Fristen ist es unabdingbar einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Überprüfung der Abmahnung und der Unterlassungserklärung zu beauftragen. Auf keinen Fall sollte rechtlich ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben werden, eine solche könnte zur Folge haben, dass die Abgemahnten sich bei einem weiteren Verstoß horrenden Summen aussetzen.

Die erfahrenen Rechtsanwälte bei GRP Rainer beraten Sie umfassend in diesem komplexen und sich ständig ändernden Rechtsgebiet. Ziel unserer Beratung wird sein, Sie zunächst durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, vor weiteren rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die weitere Vorgehensweise und ihre Erfolgschancen besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Um die kurzen Fristen einzuhalten, senden Sie uns ihre Unterlagen gerne per E-Mail zu, so dass eine zügige Bearbeitung gewährleistet ist.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!

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