| Filmfonds |
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Bei Filmfonds handelt es sich um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage waren neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme insbesondere Steuervorteile für die Anleger. Diese Ziele wurden allerdings von diversen Filmfonds, wie unter anderem Cinerenta, Hannover Leasing oder den VIP-Filmfonds, nicht erreicht. Oftmals blieben die erwarteten Einspielergebnisse hinter den Erwartungen zurück und auch die Steuervorteile realisierten sich nicht wie geplant – im Gegenteil, die Anleger sahen/sehen sich sogar Steuernachforderungen durch das Finanzamt ausgesetzt. Für geschädigte Anleger kann es aber durchaus lohnenswert sein, etwaige Ansprüche gegen ihre Fondsvermittler von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass sich der Fondsvermittler wegen Falschberatung schadensersatzpflichtig gemacht hat und sich der Anleger schadlos halten kann. Wir von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte. Unser Ziel ist es, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen. Dazu überprüfen die Anwälte unserer Kanzlei, ob Sie als Anleger im Zuge Ihrer Fondsbeteiligung falsch beraten wurden. So kommt in Betracht, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen Kick-Backs informiert wurde, die der Fondsvermittler erhalten hat, obwohl er hierzu verpflichtet war. Wird der Anleger nicht über Kick-Backs aufgeklärt, kann dies nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen. Daneben können Schadensersatzansprüche bestehen, weil der Anleger im Zuge seiner Beteiligung nicht über Risiken, die aus der Fondsbeteiligung erwachsen, aufgeklärt wurde. Auch in dem Verschweigen von Risiken kann ein Beratungsfehler liegen, der einen Schadensersatzanspruch des Anlegers nach sich zieht. Liegen die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vor, treten wir für Sie mit der Gegenseite in Kontakt und kämpfen entschieden für Ihr Recht – außergerichtlich und vor Gericht.
Sammelklagen in Deutschland?
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