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Filmrecht

Das Filmrecht ist rechtlich dem großen Bereich des Urheberrechts zuzuordnen. Es umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Film beteiligten Personen, wie Schauspielern, Produzenten, Drehbuchautoren, Regisseuren, Vertriebsunternehmen usw.

Die Rechtsanwälte von GRP Rainer beraten Sie in allen Fragen rund um das Thema Filmrecht.

Wir beraten Sie im Hinblick auf Darstellerverträge, Regieverträge, Autoren- und Drehbuchverträge sowie Fernsehlizenzverträge. Gerne stellen wir Ihnen hierfür einen auf Filmrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei an die Seite, der entsprechende Verträge für Sie erstellt und überprüft.

Aber auch wenn Sie nach einer Austrittmöglichkeit aus bereits bestehenden Verträgen suchen, helfen wir Ihnen weiter. Denn gerade in solch einer heiklen Situation ist es ratsam, kompetenten Rechtsrat einzuholen, um etwaige Schwierigkeiten oder Schäden vor ihrer Entstehung zu vermeiden. Lassen Sie sich deshalb so früh wie möglich hierzu rechtlich beraten.

Sollten Sie mit dem Gedanken eines eigenen Filmes spielen, beraten wir von GRP Rainer Sie ausführlich und umfassend über die Möglichkeiten einer Filmförderung.

Die Anwälte von GRP Rainer sind für Sie da, wenn es darum geht, einen ersten Einblick in den Komplex des Filmrechts zu erlangen und im Folgenden, wenn es darum geht, Ihre Interessen bei Ihren – auch zukünftigen – Vertragspartnern durchzusetzen. Unsere Kanzlei begleitet Sie von Anfang bis Ende einer nationalen oder internationalen Filmproduktion und vertritt Sie in allen daraus resultierenden Rechtsverhältnissen.

Gerade im Bereich des Filmrechts sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihre Sache mit großem Engagement übernimmt. Genau den können wir von GRP Rainer Ihnen bieten.

Zögern Sie deshalb nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu dem Bereich des Filmrechts haben.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 
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