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Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei vertreibt der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers. Der Franchisenehmer führt ein eigenes, unabhängiges Unternehmen und trägt dessen wirtschaftliches Risiko. Allerdings darf er dieses Unternehmen, gegen eine Gebühr, unter dem einheitlichen Marktauftritt des meist bekannten Franchisegebers führen. Der Franchisegeber bestimmt dabei nicht nur den Außenauftritt des Franchisenehmers, sondern auch dessen Marketingstrukturen.
Unterschieden werden kann zwischen einem Partnerschaftsfranchising, bei dem sich Franchisegeber und Franchisenehmer gleichberechtigt gegenüberstehen, und dem Subordinationsfranchising, bei dem zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht und der Franchisegeber den übergeordneten Part übernimmt.
Um der wirtschaftlichen Bedeutung von Franchising gerecht zu werden und ihm eine klare Struktur zu geben, wäre es wichtig, diesen Wirtschaftszweig auch rechtlich genau einzuordnen.
Allerdings besteht hierbei die Schwierigkeit, dass es kein spezielles Gesetz zum Bereich des Franchise gibt. Dies liegt daran, dass der Franchisevertrag ein Mischvertrag ist, d.h. er umfasst Elemente verschiedener Vertragstypen. Dazu gehören insbesondere Elemente des Kaufvertrages, des Darlehensvertrages und des Mietvertrages. Zudem müssen daneben auch noch andere Regelungen, vor allem zum Markenrecht und Kartellrecht, beachtet werden.
Gerade weil sich das Franchiserecht verschiedener Rechtsgebiete bedient, ist die Kenntnis der Rechtsprechung zum Franchising umso wichtiger. Besonders vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich daher, einen Franchisevertrag bereits vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Diese Aufgabe übernehmen die Anwälte von GRP Rainer gern für Sie.
Aber auch wenn es in einem bereits bestehenden Franchisevertrag zu Unstimmigkeiten kommt, sind die Rechtsanwälte von GRP Rainer Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir prüfen Ihre Verträge und beraten Sie in Ihren Handlungsmöglichkeiten umfassend.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Franchising im nationalen und internationalen Bereich. Insbesondere betreuen wir Sie bei der Aufnahme von Franchise - Beziehungen, bei Schwierigkeiten innerhalb eines Franchisevertrages und – wenn nötig – dessen Beendigung. Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Ihrer Franchise - Beziehung. Es ist ratsam, bei Fragen möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen.
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