| Gamefonds |
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Bei Gamefonds handelt es sich um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese hohen Ziele tatsächlich erreicht werden, ist momentan noch nicht absehbar, da es sich bei den Gamefonds um eine verhältnismäßig junge Fondskategorie handelt. 2005 soll ein so genannter „Testfonds“ aufgelegt worden sein. Allerdings liegen auch hier noch keine endgültigen, messbaren Ergebnisse vor. Bei den sogenannten geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger eine Beteiligung an dem jeweiligen Unternehmen. Eine solche unternehmerische Beteiligung ist typischerweise nicht nur mit Rechten der Teilhaber sondern auch mit erheblichen Risiken behaftet. Im Voraus absehbar sind weder mögliche Produktionsverzögerungen noch, ob der erhoffte Erfolg beim Publikum tatsächlich eintreten wird. Beides sind Unwägbarkeiten, denen ein großer Einfluss auf die finanziellen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung zuzurechnen ist. Ein ganz ähnliches Konzept wird bereits seit Jahren in Form von Filmfonds vermarktet. Die Erfahrungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine rechtzeitige Überprüfung der Kapitalanlage etwaige Schäden der Anleger vermeiden kann. Für geschädigte Anleger kann es aber durchaus lohnenswert sein, etwaige Ansprüche gegen ihre Fondsvermittler von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass sich der Fondsvermittler wegen Falschberatung schadensersatzpflichtig gemacht und sich der Anleger schadlos halten kann. Wir von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte. Unser Ziel ist es, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen. Dazu überprüfen die Anwälte unserer Kanzlei, ob Sie als Anleger im Zuge Ihrer Fondsbeteiligung falsch beraten wurden. So kommt in Betracht, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen Kick-Backs informiert wurde, die der Fondsvermittler erhalten hat, obwohl er hierzu verpflichtet war. Wird ein Anleger nicht über Kick-Backs aufgeklärt, kann dies nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen. Daneben können Schadensersatzansprüche bestehen, weil der Anleger im Zuge seiner Beteiligung nicht über Risiken, die aus der Fondsbeteiligung erwachsen, aufgeklärt wurde. Auch in dem Verschweigen von Risiken kann ein Beratungsfehler liegen, der einen Schadensersatzanspruch des Anlegers nach sich zieht. Liegen die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vor, treten wir für Sie mit der Gegenseite in Kontakt und kämpfen entschieden für Ihr Recht – außergerichtlich und vor Gericht.
Sammelklagen in Deutschland?
Gamefonds als neues Mitglied in der Familie der geschlossenen Beteiligungen
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