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GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist eine sog. juristische Person, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Um handlungsfähig zu sein, muss die GmbH einen Geschäftsführer ernennen. Dieser kann aus dem Kreis der Gesellschafter stammen, oder auch – anders als bei vielen anderen Gesellschaftsformen - ein Außenstehender sein.

Die Gesellschaftsform der GmbH wird von vielen Unternehmern bevorzugt und ausgewählt, wenn es darum geht, die passende Rechtsform für das eigene Unternehmen zu finden. Dies gilt insbesondere für die sog. Ein-Mann GmbH oder auch das Familienunternehmen.

Grund hierfür sind zum einen die mannigfaltigen Gestaltungspielräume, die eine GmbH ihren Gesellschaftern bietet. Zum anderen aber – und das dürfte für viele Unternehmer das entscheidende Merkmal sein – ist eine persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 € und stellt die Haftungsgrenze der GmbH dar. Die Haftung der Gesellschafter ist gesetzlich auf ihre Gesellschafter-Einlage begrenzt, § 13 Abs 2 GmbHG.

Etwas anderes gilt aber im Falle der sog. Durchgriffshaftung eines Gesellschafters im Falle eines existenzvernichtenden Eingriffs. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Gesellschafter im Falle vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Gesellschaft unabhängig von seiner Gesellschaftereinlage zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Auch der Geschäftsführer einer GmbH kann schadensersatzpflichtig sein. Ihm als Vertretungsorgan der GmbH obliegen Fürsorgepflichten gegenüber der Gesellschaft, § 43 Abs. 2 GmbHG. Daneben hat der Geschäftsführer für die ordnungsgemäße Abführung öffentlicher Abgaben und Steuern und – im Insolvenzfall – für die Stellung eines rechtzeitigen Insolvenzantrages zu sorgen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann er sich haftbar machen. In diesem Bereich ist daher besondere Vorsicht geboten.

Zudem ist die Haftungssituation im sog. Gründungsstadium der GmbH, also vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, eine andere. In dieser Zeit haftet derjenige, der für die Gesellschaft Verbindlichkeiten eingeht, in der Regel unbeschränkt und persönlich.

Auch in der GmbH bestehen daher einige Haftungsrisiken. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater beraten Sie hierüber individuell und umfassend.

Die GmbH bietet dennoch insgesamt viele Vorteile, die allerdings auch genutzt werden wollen. Hierzu sollten Sie sich schon vor der Gründung intensiv von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Die erfahrenen Rechtsanwälte von GRP Rainer stehen Ihnen für diese Aufgabe gern mit Rat und Tat zur Verfügung. In unserer Kanzlei arbeiten auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwälte, die Ihnen dabei helfen, Ihren GmbH-Vertrag bestmöglich zu gestalten.

Aber auch wenn innerhalb einer bestehenden Gesellschaft einmal Schwierigkeiten auftauchen, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen mit dem nötigen Überblick hierüber hinweg hilft. Damit Sie und Ihre GmbH möglichst unbeschadet bleiben, ist es wichtig, in diesen Fällen frühzeitig zu handeln. Die Rechtsanwälte unseres Hauses stehen Ihnen mit ihrem fundierten Fachwissen hierbei zur Seite.

Wir helfen Ihnen bei der Gründung einer GmbH, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der Gesellschaft.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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