| Görlich Fonds |
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Bei den Görlich Fonds, handelt es sich um Immobilienfonds, die insbesondere von der Commerzbank AG vertrieben worden sind. Viele Anleger haben auf die Beratung der Commerzbank vertraut und Anteile an diesen geschlossenen Immobilienfonds erworben. Dabei wurden die Anleger in vielen Fällen falsch beziehungsweise nicht umfassend beraten, insbesondere wurden sie über die erhaltenen „Kick-Backs“ nicht aufgeklärt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 06.10.2009 (6 U 126/09) festgestellt, dass eine Bank als Anlageberaterin ihren Kunden gegenüber bei Beratung über geschlossene Fonds mitzuteilen hat, dass und in welcher Höhe sie von Dritten für den Absatz des empfohlenen Produktes Vergütungen (Rückvergütungen, Kick-Backs) erhält. Hiermit folgt das Oberlandesgericht Stuttgart dem Beschluss des BGH vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07). Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 04.06.2010 die Commerzbank AG zur Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Anteilen an dem geschlossenen Immobilienfonds R & W 79 GbR verurteilt. Die Commerzbank AG erkennt teilweise Klagen an um eine weitere „Kick-Back-Entscheidung“ zu verhindern. Die Kläger / Anleger erhalten in vollem Umfang Schadensersatz. Sollten Sie auch zu den Anlegern der Görlich Fonds gehören, sollten Sie sich schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt bei GRP Rainer LLP in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne, über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrer Bank geltend zu machen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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