| Hannover Leasing Medienfonds |
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Nur kurz konnten die Anleger der Hannover Leasing aufatmen, als am 08.04.2011 ein Gerichtsbescheid erging, der zugunsten der Hannover Leasing GmbH & Co. KG ausfiel. Schnell wurde aber klar, dass der diesbezügliche Rechtsstreit weiter geführt wird, da das Finanzamt München ein Rechtsmittel einlegte. Darüber hinaus steht den Anlegern der Hannover Leasing weiterer Ärger bevor. Denn die Steuerfahndung geht davon aus, dass es sich bei den Hannover Leasing Fonds Lord Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), der "SAM" Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), der "Unfaithful" GmbH & Co. KG (Nr. 129) und der "Shallow Hal" Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130) um verdeckte Festgeldanlagen handelt. Im November wurde mitgeteilt, dass die anfänglichen Verlustzuweisungen durch die Finanzbehörde aberkannt werden. Für die Jahre 2001 bis 2009 ist mit geänderten Grundlagenbescheiden zu rechnen. Die Aussichten für Anleger dieser Hannover Leasing Fonds sind daher alles andere als positiv. Betroffene sollten aber nicht tatenlos abwarten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Ansprüche, die Anleger derzeit geltend machen könnten, bis zu einer endgültigen steuerlichen Klärung verjährt sind. Sie als Betroffener sollten daher umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, mit denen Sie sich schadlos halten können. Diese Aufgabe übernehmen die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht bestens vertrauten Rechtsanwälte von der Kanzlei GRP Rainer gern für Sie. Wir klären, ob Ihnen Ansprüche zustehen und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung. Obwohl die Frage nach dem Vorliegen von Schadensersatzansprüchen stets am Einzelfall genau geprüft werden muss, ist bei Fondsgeschädigten immer zu untersuchen, ob sie im Rahmen ihrer Fondsbeteiligung von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurden. Ist dies der Fall, kann dem Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zustehen. Dann könnte die Fondsbeteiligung rückabgewickelt werden. Der Anleger müsste so gestellt werden, als hätte er sich an dem Fonds nie beteiligt. Allerdings kann zum Ende des Jahres 2011 Verjährung drohen, deren Eintritt die Durchsetzbarkeit etwaig bestehender Schadensersatzansprüche hindert. Anleger sollten daher rechtzeitig tätig werden. Die Anwälte von GRP Rainer haben bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger vertreten und betreut. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Hannover Leasing Medienfonds – erneuter Ärger droht
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