| IT-Recht / Internetrecht |
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IT und Internet durchdringen heute nahezu alle Lebensbereiche – sowohl im privaten als auch im beruflichen Sektor. Eine qualifizierte Rechtsberatung gewinnt hier immer mehr an Bedeutung. Denn IT- und Internetrecht sind keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen. Sie bestehen vielmehr aus einzelnen Teilbereichen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sind nur einige davon. Diese Zersplitterung führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf. Die Rechtssprechung beim Internetrecht ist häufig bereits innerhalb einzelner Gerichte uneinheitlich. Denn die Gerichte stehen vor der Herausforderung, alle verschiedenen Bereiche des Mediums Internet mit den bislang geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen. Die daraus resultierende divergierende Rechtssprechung führt zu hoher Verunsicherung vor allem bei gewerblichen Internetnutzern. GRP Rainer synchronisiert die entsprechenden Rechtsgrundlagen und setzt Ihre Interessen durch. Gerade bei IT-rechtlichen Streitfällen kommt es darauf an, technisch komplexe Sachverhalte in eine verständliche und gesetzeskonforme Sprache zu übersetzen. Eine Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen. Wir überprüfen außerdem, ob Ihre Internetpräsenzen allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen vor allem des Telemediengesetzes genügen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung rechtssicherer Widerrufsbelehrungen im E-Commerce oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgestaltung von Domains sowie Abmahnungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne mit unserem Know-how zur Seite.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf!
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