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Immobilienfonds

Viele Anleger sind durch Ihre Bank auf Immobilienfonds aufmerksam gemacht worden. Zumeist haben diese Fonds die versprochenen Renditen nie erwirtschaftet. In der Beratung empfahlen die Bankberater den Beitritt und viele Beteiligungen wurden durch ein Darlehn der vermittelnden Bank teilfinanziert. Oftmals kam es bei solchen Fondsanlagen zu Provisionsrückflüssen, sog. Kick-Backs. Viele Kunden wurden über solche Provisionseinnahmen nicht aufgeklärt. Ein Berater, der sich Rückvergütungen umsatzabhängig versprechen und zahlen lässt, handelt gegen die Interessen seines Kunden, da die Möglichkeit besteht, dass er im Rahmen der anleger- und objektgerechten Beratung nicht mehr allein die Kundeninteressen in den Vordergrund stellt. Vielmehr kann es so sein, dass der Berater sich bei seinen Empfehlungen auch von einem eigenen Interesse an möglichst viel Umsatz leiten lässt. Der BGH hat entschieden, dass oftmals in solchen Fällen, eine Vermutung dafür spricht, dass die Kunden unter Hinweis auf den Interessenkonflikt, sich an den Fonds nicht beteiligt hätten. Bestehen Zweifel, ob Ihre Bank Sie genügend aufgeklärt hat, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wir prüfen, ob ein möglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der Bank besteht.

Andere Anleger haben sich als Gesellschafter von Immobilienfonds, in der Regel zu einer GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer KG Kommanditgesellschaft, zusammengeschlossen. Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich mit Ihrem privaten Vermögen. Bevor Sie Nachschüsse leisten, sollten Sie von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob eine Nachschusspflicht und eine persönliche Haftung besteht.

Vorsicht ist auch geboten, wenn die Zustimmung zur Sanierung eines Fonds verlangt wird. Insbesondere wenn solche Sanierungsabsichten gerade nicht auf Initiative der Gesellschafter selber, sondern allein von der Fondsgeschäftsführung oder von „neutralen“ Sanierungsberatern mit den Kreditinstituten verhandelt werden. Solche Sanierungsvereinbarungen sind häufig völlig unzureichend. Bei einer professionellen und offensiven Sanierungsverhandlung sind die Banken durchaus zu einem erheblichen Sanierungsbeitrag zu bewegen und nicht nur zu „symbolischen“ Zugeständnissen. Die Rechtsanwälte bei GRP Rainer LLP begleiten und beraten Sie bei solchen Sanierungsverhandlungen.

Unsere Anwälte klären Sie unter anderem umfassend darüber auf, ob Ihnen eventuell Schadenersatzansprüche zustehen. Zudem prüfen unsere Rechtsanwälte, ob Nachschüsse geleistet werden müssen. Bevor Sie sich als Gesellschafter einer GbR anschließen, überprüfen unsere Anwälte, ob die Beteiligung an dem Immobilienfonds sinnvoll ist. Insbesondere überprüfen unsere Rechtsanwälte bei GRP Rainer Ihren Gesellschaftsvertrag.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg , München!

 

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