| Internationales Erbrecht |
|
Jeder Staat hat seine eigenen erbrechtlichen Regelungen. Weist ein Nachlass Auslandsberührung auf, stellt sich daher zunächst die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung eines im Ausland gelegenen Wohnsitzes. Vielmehr liegt ein Auslandsbezug bereits bei gemischtnationalen Ehen vor, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt. Internationale Erbfälle bergen oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Wir von GRP Rainer bieten Ihnen hierfür Rechtsanwälte, die mit dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts bestens vertraut sind. Damit zugleich auch der steuerliche Aspekt berücksichtigt wird, können wir Ihnen zudem Steuerberater an die Seite stellen, die über vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei zu diesem wichtigen Thema beraten und treffen Sie hierdurch die bestmögliche Vorsorge. Eine umfassende Rechtsberatung durch einen versierten Anwalt kann etwaige Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld aus dem Weg räumen. Die vorzeitige Ausgestaltung sinnvoller Regelungen kann dafür sorgen, dass Angehörige im Erbfall nicht auch noch unnötig mit erbrechtlichen Schwierigkeiten belastet werden. Die Kanzlei GRP Rainer ist ein Team engagierter und hochmotivierter Anwälte. Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Thema internationales Erbrecht.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||


















