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Internationales Familienrecht

Das internationale Familienrecht spielt eine immer wichtigere Rolle, da die Zahl binationaler Ehen stetig wächst. Gleichzeitig verfügt aber dennoch jeder Staat über eigene Regelungen zum internationalen Familienrecht.

Oftmals treten deshalb Probleme auf, wenn multinationale Ehen scheitern. Dann ist bereits fraglich, welches Recht für eine Ehescheidung sowie deren Folgesachen Anwendung findet. Zu den Folgesachen gehören das Güterrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht und Umgangsrecht sowie der Versorgungsausgleich. Insbesondere das Sorgerecht und das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder haben bei dem Auslandsbezug binationaler Ehen besondere Bedeutung.

Gerade in dieser oft emotional aufgeladenen Situation ist es wichtig, einen verlässlichen und versierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht bestens auskennt. Denn bei einem Auslandsbezug gilt es, diverse nationale und internationale Regelungen zu überblicken und richtig anzuwenden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und nehmen sich Zeit, um auf Ihre persönliche Situation einzugehen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit zu Beginn einer binationalen Ehe im Rahmen eines Ehevertrages Vorsorge zu treffen. Dies kann durch die Wahl des anzuwendenden Rechts geschehen. Auf diese Weise besteht gleich zu Beginn eine größere Sicherheit und ein Belastungspunkt weniger. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer beraten Sie hierüber ausführlich.

Für den Fall des Scheiterns einer Ehe können Sie durch eine außergerichtliche Trennungsfolgenvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung weite Bereiche außergerichtlich und einvernehmlich regeln. Lassen Sie sich auch diesbezüglich anwaltlich beraten und nutzen Sie die Chance, so viel wie möglich einvernehmlich zu regeln. Die Anwälte von GRP Rainer gestalten für Sie rechtssicher die entsprechenden Vereinbarungen.

Gerade eine internationale Familienangelegenheit sollten Sie nur einem Anwalt Ihres Vertrauens übertragen. Die Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten ehevertraglicher Vereinbarungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl national als auch international.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 
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