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Internationales Recht

Die fortschreitende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer häufigeren grenzüberschreitenden Geschäftskontakten. Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich mittlerweile über den gesamten Globus. In diesen Fällen kollidieren häufig unterschiedliche länderspezifische Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Hier bestimmt das Internationale Privatrecht IPR unter anderem, welches Recht anzuwenden und welche Gerichtszuständigkeit gegeben ist. Das internationale Recht ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen unterschiedlichen Staaten auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden. Es behandelt das Recht anderer Länder oder die Rechtsnormen, die dann Anwendung finden, wenn Handlungen, Geschäfte etc. über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung haben.

Berührungspunkte mit dem Internationalen Privatrecht IPR haben Unternehmer und auch Verbraucher gleichermaßen. Lässt sich ein Unternehmer von einem italienischen Vertragshändler, der in Frankreich ansässig ist, Waren liefern, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist, oder wo eine eventuelle Klage eingereicht werden muss, sollte sich an der Ware Mängel ergeben. Für Geschäftstätigkeiten lassen sich solche Problematiken über optimale Vertragsgestaltungen von vornherein einschränken.

Unsere kompetenten Rechtsanwälte sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre geschäftlichen Tätigkeiten im In- und Ausland abzusichern. Von der Prüfung bis zur Gestaltung der Verträge, ein Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Darüber hinaus machen unsere Anwälte Ihre Forderungen auch grenzüberschreitend geltend.Die Rechtsanwälte bei GRP Rainer LLP beraten Sie ausführlich bei komplexen Themen wie dem Abschluss internationaler Verträge aber auch bei bereits bestehenden Vertragsbeziehungen. Alle Ihre Fragen zum internationalen Recht klären unsere Rechtsanwälte gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

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