| Internationales Steuerrecht / Rechnungslegung |
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Grenzüberschreitende Aktivitäten unserer Mandanten betreuen wir in enger Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern. Ausländische Mandanten beraten wir zu ihren Aktivitäten im Inland unter allen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei reicht unser Leistungsspektrum im internationalen Steuerrecht und in der internationalen Rechnungslegung von der Buchführung und Jahresabschlusserstellung nach internationalen Grundsätzen (IFRS / US-GAAP) und Reporting nach IFRS / US-GAAP über die Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland bis hin zur Beratung bei Mitarbeiterentsendung. Wir übernehmen außerdem die Vorsteuervergütungsverfahren für Steuerausländer im Inland. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf!
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