| K1-Fonds |
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Viele Anleger von K1-Fonds sind verunsichert. Der Initiator der K1-Fonds sowie die Hintermänner haben Lücken der Finanzaufsicht immer wieder ausgenutzt. So wurden die Fonds immer wieder umfirmiert und schließlich wurde der Sitz des Fonds auf die British Virgin Island verlagert. Zunächst untersagte die Finanzaufsicht die K1-Fonds und ordnete die Rückabwicklung an. Später wurden die Fonds in die K1 Invest und die K2 Invest umfirmiert und am Schluss gründete der Initiator die K1 Invest Ltd. auf den British Virgin Islands. Die Finanzaufsicht versuchte auch hier dem Initiator und Hintermännern Ihr Treiben zu untersagen, leider vergeblich. Nicht nur diverse Anleger, sondern auch viele Banken, vielen auf die Machenschaften und Versprechungen des Initiator und der Hintermänner rein. Durch große Renditeversprechen wurden die Banken und Anleger gelockt. Unklar ist derzeit, wie viel Geld die einzelnen Anleger tatsächlich verloren haben. Sollten Sie auch in die K1-Fonds investiert haben, sollten Sie sich umgehend von einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte beraten lassen. Wir bei GRP Rainer überprüfen für Sie, welche Ansprüche Ihnen gegenüber dem Initiator beziehungsweise den Hintermännern offen stehen. Des Weiteren klären wir Sie darüber auf, ob Sie von Ihrem Anlageberater falsch oder ungenügend beraten worden sind, so dass Ihnen möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegenüber Ihrer Bank zusteht. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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