| Kaledo Fonds |
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Bei den Kaledo Fonds handelt es sich um Medienfonds, die den Anlegern insbesondere durch zu erwartende Steuervorteile von den vermittelnden Bankberatern schmackhaft gemacht wurden. Allerdings könnten diese Erwartungen jetzt bitter enttäuscht werden. Grund hierfür ist die geänderte steuerliche Bewertung der Fondsbeteiligungen. Anfang 2011 wurden für die Kaledo Zweite Productions GmbH & Co. KG geänderte Steuerbescheide erlassen, die eine Rückzahlungspflicht der Anleger für die Steuervorteile aus 2004 bestimmen. Ebenfalls eine Rückzahlungspflicht droht den Anlegern der Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG, wobei diesbezüglich noch keine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde. Vor diesem Hintergrund sind die Anleger der Kaledo Fonds entsprechend besorgt und aufgebracht – sie fühlen sich zudem oftmals schlecht beraten. Doch für geschädigte Anleger besteht Hoffnung, sich gegenüber der Bank, die den Fonds vermittelt hat, im Wege des Schadensersatzes schadlos halten zu können. Betroffene Anleger sollten ihre Beteiligung deshalb von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Die im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsbeschädigter Anleger und untersuchen Ihre Fondsbeteiligung umfassend auf Schadensersatzansprüche. Möglicher Haftungsanknüpfungspunkt kann bereits sein, dass die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhielt – sog. Kick-Backs –, verschwiegen hat, obwohl eine diesbezügliche Aufklärungspflicht bestand. Das Verschweigen von Kick-Backs kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche des Anlegers auslösen. Daneben kommt in Betracht, dass die Bank nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt hat. Auch in diesem Aspekt kann eine fehlerhafte Bankberatung liegen, die zum Schadensersatz führt. Besteht ein diesbezüglicher Schadensersatzanspruch des Anlegers, kann dieser doch noch unbeschadet aus der Fondsbeteiligung herauskommen. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, die eigene Beteiligung von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten: Ansprüche aus der Fondsbeteiligung unterliegen der Verjährung, die mit Ablauf des Jahres 2011 eintreten kann. Sind Ansprüche einmal verjährt, sind sie nicht mehr durchsetzbar, sobald sich der Gegner hierauf beruht. In diesem Fall können tatsächlich bestehende Ansprüche also nicht mehr geltend gemacht werden und es bleibt beim Verlust des Anlegers. Zögern Sie deshalb nicht zu lange damit, fachkundigen Rechtsrat durch versierte Anwälte einzuholen.
Kaledo Fonds – Anleger sollten handeln!
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