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KanAm US Grundinvest Fonds wird liquidiert

Schlechte Nachrichten für die Anleger des KanAm US Grundinvest Fonds: Der Immobilienfonds, der im Oktober 2008 geschlossen wurde, wird nicht mehr geöffnet, sondern liquidiert.

Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich für maximal zwei Jahre zulässig, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com hin. Der Fonds hätte im Oktober 2010 wieder geöffnet werden müssen. Da allerdings eine Fortführung des Fonds auch nach der zweijährigen Schließung nicht aussichtsreich erschien, wird der Fonds nun bis Ende März 2012 abgewickelt. Hierzu werden die noch verbliebenen Immobilien veräußert.

Die betroffenen Anleger müssen allerdings befürchten, dass sie auch nach der Liquidierung ihr Kapital nicht vollständig zurückerhalten werden.

Anleger sollten jetzt handeln und von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Zunächst sollte überprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank in Betracht kommt, die den Fonds vermittelt hat. In vielen Fällen wurden die Anleger nämlich nicht über die bestehenden Risiken des Fonds - wie dessen Schließung oder ein möglicher Wertverlust - aufgeklärt. Ist dies der Fall, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bestehen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Bank ihre Anleger nicht über Rückvergütungen informiert hat, die sie für die Fondsvermittlung erhalten hat sog. "Kick-backs". Verschwiegene Kick-backs können nach Rechtsprechung des BGH einen Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Bank auslösen. Zu beachten ist, dass das Bestehens eines Schadensersatzanspruches stets am jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ist. Betroffene sollten daher unbedingt den fachmännischen Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Auch sollten Sie damit nicht zu lange warten, denn ansonsten droht die Verjährung der Ansprüche

Weitere Informationen unter www.grprainer.com/KanAm-US-grundinvest-Fonds.html

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