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KanAm US grundinvest Fonds

Viele Anleger sind derzeit von der Schließung und Abwicklung des KanAm US grundinvest Fonds ( WKN: 679181; ISIN: DE0006791817 ) betroffen. Hierbei handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der im Oktober 2008 geschlossen wurde.

Die Schließung eines Fonds in Fällen wie dem vorliegenden ist gesetzlich geregelt und für bis zu zwei Jahre zulässig. Der Fonds hätte demnach also im Oktober 2010 wieder geöffnet werden müssen. Allerdings ist mittlerweile bekannt, dass der Fonds nicht weitergeführt und geöffnet wird. Bis Ende März 2012 soll der Fonds liquidiert, also abgewickelt werden. Hierzu sollen die noch verbliebenen Immobilien veräußert werden.

Es ist allerdings zu befürchten, dass die Anleger nach der Abwicklung des Fonds nicht ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten, es ist nicht bekannt welche Beträge die Anleger zurückerhalten sollen und werden.

Betroffene Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Zum einen kommt in Betracht, dass die Anleger bereits von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurden. Wurde ihnen nämlich etwa zugesichert, dass der Fonds sicher sei oder wurde ihnen suggeriert, dass man als Anleger kein Risiko eingeht – also etwa nicht über eine bestehende Verlust- oder Schließungsmöglichkeit informiert -, könnte bereits eine fehlerhafte Beratung der Bank vorliegen. Ist dies der Fall, haftet die Bank für schuldhafte Pflichtverletzungen auf Schadensersatz. Es ist in jedem Fall ratsam, Ihren Fall von einem Anwalt auf diese Möglichkeit hin prüfen zu lassen.

Zum anderen käme aber auch ein Schadensersatzersatzanspruch nach der sog. Kick-back-Rechtsprechung des BGH in Betracht. Danach macht sich die beratende Bank nämlich schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre Anleger nicht über an sie geflossenen Rückvergütungen für die Fondsvermittlung, „kick-backs“ informiert. Sollten Sie also nicht über etwaige Rückvergütungen der Bank informiert worden sein, erhöht dies die Chancen für eine Inanspruchnahme der Bank. Lassen Sie sich auch über diesen Punkt rechtlich beraten. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer stehen Ihnen hierzu gern zur Verfügung.

Um Ihre möglichen Ansprüche durchsetzen zu können, sollten Sie diese zeitnah prüfen lassen, da ansonsten die Gefahr der Verjährung besteht.

Wir von GRP Rainer gewährleisten eine optimale und persönliche Beratung. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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