| KanAm grundinvest Fonds |
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Der KanAm grundinvest Fonds ( WKN: 679180; ISIN: DE0006791809 ) wird aufgelöst. Diese Nachricht erreichte die Anleger im Frühjahr des Jahres 2012. Dieser offene Immobilienfonds wurde nach seiner ersten Schließung im Jahr 2008 erneut im Mai 2010 geschlossen, die Rücknahme seiner Anteile wurde also wieder ausgesetzt. Mittlerweile wurde bekannt, dass die zunächst nur für kurze Zeit vorgesehene Schließung des Fonds zweimal verlängert wurde. Planmäßig soll die Schließung des Fonds bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer von zwei Jahren andauern. Nach Ablauf dieser zwei Jahre muss der Fonds entweder wieder öffnen oder abgewickelt werden. Die Verantwortlichen haben sich aber für eine Fondsabwicklung entschieden. Die Barbestände waren nicht ausreichend um den Anlegern ihr Geld auszuzahlen. Es ist fraglich, wie viel die betroffenen Anleger von ihrem Geld zurückerhalten. Betroffene sollten so schnell wie möglich einen fachlichen Rat einholen. Vor allem Anleger, denen der Fonds von der Bank als risikofrei verkauft wurde und denen die Risiken der Schließung und Abwicklung des Fonds nicht genannt wurden, sollten aktiv werden. Denn hierin könnte eine Falschberatung durch die Bank liegen, die wiederum einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen könnte. Auch sollte geprüft werden, ob Rückvergütungen Kick-Backs, die die Bank möglicherweise für die Vermittlung des Fonds erhalten hat, nicht offengelegt wurden. Verschweigt die Bank Rückvergütungen, kann dies ebenfalls zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen, wenn tatsächlich eine Aufklärungspflicht bestand. Allerdings sollten Betroffene nicht zu lange warten: Schadensersatzansprüche aus Fondsbeteiligungen unterliegen der Verjährung. Tritt Verjährung ein, sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, sobald der Gegner sich hierauf beruft. Zögern Sie deshalb nicht, zeitnah einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Sammelklagen in Deutschland?
KanAm – Wiedereröffnung gescheitert
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