| Kick-Back |
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Kick-Back Rechtsprechung: Ein Sonderfall der Beratungshaftung stellen verschwiegene Kick - Back - Zahlungen dar. Das sind Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen – eine beim Verkauf von geschlossenen Medienfonds, Immobilienfonds oder Windkraftfonds leider gängige Praxis. Ein klarer Fall für die Beratungshaftung. Die Rechtsanwälte bei GRP Rainer weisen verschwiegene Kick-Backs und Rückvergütungen nach und fordern auf dieser Basis die Rückabwicklung der Kapitalanlage. Der BGH, Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Finanzinstitute eine Rückvergütung nicht verheimlichen dürfen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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