| Logistikrecht |
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Das Logistikrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Der Logistikvertrag hat keine eigene gesetzliche Regelung erfahren, sondern ist ein sog. typengemischter Vertrag. Das bedeutet, dass der Logistikvertrag Bestandteile verschiedener Vertragstypen, wie etwa dem Fracht-, Werk- oder Lagervertrag, aufweisen kann, deren Besonderheiten rechtlich berücksichtigt werden müssen. Bereits dieser Aspekt verdeutlicht, dass die Erstellung eines Logistikvertrages – insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen – von einem fachkundigen Rechtsanwalt übernommen werden sollte. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer beraten Sie als Unternehmer umfassend über die für Sie juristisch relevanten Aspekte eines Logistikvertrages. Neben der Erstellung neuer Logistikverträge, die sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen richten, sind wir zudem bei Uneinigkeiten in bereits bestehenden Verträgen der richtige Ansprechpartner. Wir stellen Ihnen hierfür einen Anwalt unserer Kanzlei an die Seite, der für Sie mit der Gegenseite in Verhandlungen eintritt und den Weg hin zu einer praktikablen und schnellen Lösung beschreitet. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen ganzheitlich zu vertreten, Ihre Ansprüche gegenüber Vertragspartnern durchzusetzen und Schadensersatzforderungen abzuwehren. Hierfür vertreten unsere Anwälte Sie außergerichtlich und vor Gericht – sowohl national als auch international.
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