| MPC Schiffsfonds |
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Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sind in der Regel unternehmerische Beteiligungen, die generell ein hohes Ertragspotenzial haben sollen. Das Emissionshaus soll nunmehr 126 Schiffsbeteiligungen mit 223 Schiffen umfassen. Insbesondere wurden von der MPC Capital AG folgende Fonds aufgelegt:
Zahlreiche dieser Schiffe wurden jedoch bereits von der Schifffahrtskrise heimgesucht. Viele von ihnen sollen sich schon in der Sanierung befinden, sodass die Anleger gegebenenfalls sogar mit Nachschussforderungen konfrontiert werden. In den Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, einen kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass es zu einem Totalverlust der Beteiligungen kommen kann. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Unsere Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre möglichen rechtlichen Ansprüche. Insbesondere unterstützen wir Sie bei GRP Rainer dabei, einen Durchblick über die komplexe und komplizierte Thematik zu gewinnen. Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen Risiken gewusst hätten. Oft sollen Anleger von ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Sollten Sie als Betroffener sogar ein Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln. Die Anwälte unserer Kanzlei haben bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger betreut und sind mit dem Kapitalmarktrecht vertraut. Deshalb können wir eine umfassende und kompetente Betreuung gewährleisten. Wir treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Sammelklagen in Deutschland?
2 MPC Schiffsfonds möglicherweise von Krise bedroht
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