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Markenrecht Markeneintragung

Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Eine Marke kann je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen. Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Daher ist es insbesondere bei der Anmeldung einer Marke bereits wichtig den voraussichtlich territorialen Wirkungsbereichs als zukünftiger Markeninhaber festzulegen. Grundsätzlich gilt zunächst, dass der geographische Schutzbereich einer Marke  für das Territorium des Landes, in dem sie in das Markenregister eingetragen wurde gilt.

Markeneintragung
Nutzen Sie den Markeneintragungs – Service durch unsere Anwälte. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich Ihre Marke  auf nationaler und internationaler Ebene durch entsprechende Eintragung zu schützen.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent rund um Ihre Rechte von der Entstehung des Markenschutzes, über die Schutzvoraussetzungen bis hin zur Dauer und ihrem Umfang.

Verstoß
Natürlich sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, zu überprüfen, ob es eventuell zu einem Markenverstoß gekommen ist. Durch die ständig neue und sich auch widersprechende Rechtsprechung ist es wichtig, sich juristisch abzusichern und seine Interessen wahrzunehmen. Dabei muss man neben der hiesigen Rechtsprechung auch die Rechtsprechung der internationalen Gerichte, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes im Auge behalten. Kommt es zu einem Verstoß des Markenrechts oder ist eine Marke nicht genügend geschützt kann es sich schnell um einen horrenden Schaden handeln. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit uns in Verbindung, so dass ein finanzieller Schaden möglichst vermieden werden kann.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!

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