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Mediastream

Die Finanzämter verlangen von Medienfondsanlegern ca. EUR 150 Mio. zurück. Auch bei den Mediastream Filmfonds wurden die Steuervorteile gekippt. Anleger des Mediastream-Medienfonds müssen demnach in den nächsten Wochen mit geänderten Einkommensteuerbescheiden und somit mit hohen Nachzahlungen rechnen. Das hat für viele Anleger verheerende Folgen. Neben den immensen Einbußen sind auch die steuerlichen Vorteile weggefallen, so dass die Anlage in Medienfonds ein großer Verlust für die Anleger war. Sollten Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, müssen sie schnell reagieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte. Zunächst werden unsere Anwälte für Sie die Aussetzung der Vollstreckung beantragen, so dass die hohen Nachzahlungen zunächst nicht vollstreckt werden können.

Danach überprüfen unsere Anwälte welche Möglichkeiten und Ansprüche Ihnen offen stehen.

Einige Anleger wurden von Ihren Banken auf die Anlage aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang falsch beziehungsweise ungenügend beraten. Anleger können ihre Anteile an den Mediastream Medienfonds rückabwickeln, wenn ihr Anlageberater die Zahlung so genannter Kick-Backs verschwiegen hat. Bei Kick-Backs handelt es sich um Provisionen, die Banken und Anlageberater von den Fondsinitiatoren kassieren. Diese Belohnung wird regelmäßig fällig, wenn ein Kunde nach erfolgter Anlageberatung in den Fonds investiert. Doch darüber wurden die meisten Kunden  nicht richtig aufgeklärt. Die Folge ist, dass den Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken zustehen.

Unsere Anwälte bei GRP Rainer LLP überprüfen für Sie, ob Sie Ihre Anlage rückabwickeln können beziehungsweise ob Ihnen eventuell Schadenersatzansprüche zustehen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!


Mediastream Anleger sollen Steuern nachzahlen
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