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Die Medico Fonds sind geschlossene Immobilienfonds, die von der Firma Gebau initiiert wurden. Vermittelt wurde der Fonds vorwiegend von der Deutschen Apotheker und Ärtztebank APOBANK sowie der Bonnfinanz. Rund 25.000 Ärzte und Apotheker beteiligten sich an dem Fonds, um an den versprochenen überaus positiven Gewinnaussichten teilhaben zu können.
Leider konnten die versprochenen Gewinnprognosen nicht erfüllt werden. Grund hierfür ist die hinkende Konzeption der Fonds:
Zunächst wurden die Immobilien der Fonds zu überhöhten Preisen gekauft. Zu dieser Kapitalbelastung kam hinzu, dass die versprochenen Gewinnausschüttungen, die bereits zu Beginn bei 6 % liegen sollten, auf nicht zu erreichenden Mieteinnahmen aus den Immobilien beruhen sollten. Eine weitere Belastung der Fonds besteht in Kapitalabflüssen wegen oftmals hoher Nebenkosten.
Konsequenz dieser mangelnden Konzeption ist die wirtschaftliche Schieflage der Fonds. Mittlerweile wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 30, des Medico Fonds Nr. 31, des Medico Fonds Nr. 32, des Medico Fonds Nr. 33 und des Medico Fonds Nr. 37 dazu aufgefordert, einer Kapitalerhöhung der Fonds zuzustimmen. Das bedeutet, dass die Anleger weiteres Geld in die Fonds investieren sollen. Die Fondsgesellschaft versucht die Anleger zu einer positiven Entscheidung zu bewegen, indem sie die ansonsten unweigerlich drohende Insolvenz der Fonds in Aussicht stellt. Die Entscheidungsfristen für oder gegen eine Kapitalerhöhung sind oftmals knapp bemessen.
Viele Anleger fragen nun, wie am besten vorzugehen ist. Sie wollen einerseits kein weiteres Geld in einen angeschlagenen Fonds investieren, andererseits aber auch nicht ihr bereits eingesetztes Kapital verlieren.
Wir haben haben bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertreten und beraten Sie individuell und umfassend über Ihre Möglichkeiten. Das Bestehen etwaiger Schadensersatzansprüche ist dabei stets anhand des Einzelfalles zu begutachten.
Schadenersatzansprüche könnten sich bereits aus der Prospekthaftung ergeben. Dies kann etwa der Fall sein, wenn nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken des Fonds, wie etwa den Totalverlust des Kapitals, hingewiesen wird. Fehlerhafte Prospekte können zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen den Fondsinitiators führen.
Zudem kommt eine fehlerhafte Beratung im Zuge der Fondszeichnung in Betracht, etwa wenn dem Anleger die Investition als „äußerst sicher“ oder „risikolose Altersversorgung“ vorgestellt wurde. Ist dies der Fall, kann die Bank schadensersatzpflichtig sein. Weiterhin ist stets zu prüfen, ob Rückvergütungen sog. „Kick-Backs“, die anlässlich der Fondsvermittlung an die vermittelnde Bank geflossen sind, gegenüber dem Anleger offengelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ebenfalls ein Schadensersatzanspruch des Anlegers die Folge sein.
Aufgrund etwaiger Verjährungsfristen und der oben erwähnten oftmals kurzen Entscheidungsfristen bzgl. einer Kapitalerhöhung, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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