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Musikrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Musikrecht.

Da im Musikrecht nach wie vor oftmals große Geldsummen fließen und manchmal geringe Unterschiede ausschlaggebend sein können, ist eine umfassende und versierte Rechtsberatung dringend notwendig. Und genau an diesem Punkt setzen wir von GRP Rainer an.

Deshalb umfasst unsere Rechtsberatung in diesem Bereich insbesondere folgende Punkte:

Musikverträge: Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge aus dem gesamten Bereich des Musikgewerbes. Neben Produzentenverträgen kümmern wir uns zum Beispiel um Bandübernahme- und Distributionsverträge. Aber auch den wichtigen Aspekt der Werbung decken wir ab. So verhandeln wir für Sie Werbemusikverträge und setzen diese auf.

Für all diese Punkte bietet Ihnen GRP Rainer einen spezialisierten Rechtsanwalt, der sich entschlossen für Ihre Belange einsetzt.

Verwertungsgesellschaften: Oftmals bestehen Unsicherheiten im Bezug auf Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel der GEMA. Diese verwalten die Rechte der Inhaber von Musikrechten und überwachen das öffentliche Abspielen von Musik.

Um öffentlich Musik abspielen zu dürfen, muss der Musiknutzer im Vorfeld Lizenzgebühren zahlen. Häufig sind Musiknutzer jedoch ungewiss, ob sie Lizenzgebühren entrichten müssen. Deshalb beraten wir von GRP Rainer Sie bereits im Vorfeld Ihrer Musiknutzung darüber, ob Sie Lizenzgebühren an eine Verwertungsgesellschaft zahlen müssen. So können mögliche Schwierigkeiten von Beginn an vermieden werden.

Aber auch wenn Sie bereits wegen eines etwaigen Verstoßes von einer Verwertungsgesellschaft kontaktiert wurden und ein Verfahren droht, stehen Ihnen die Anwälte von GRP Rainer mit Rat und Tat zur Seite. Wir überprüfen die bestehende Rechtslage und treten für Sie mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft in Verhandlung, um etwaige Schäden möglichst gering zu halten.

Filesharing: Abmahnungen wegen Filesharings sind ein immer größer werdender Komplex auf dem Gebiet des Musikrechts. Hierbei werden Musiknutzer abgemahnt, die unberechtigt unter Verwendung eines sog. Peer-to-Peer Netzwerkes Musik nicht „nur“ zum eigenen Gebrauch herunterladen, sondern zeitgleich hochladen und so einer Masse von Internetusern zur Verfügung stellen. Oftmals geschieht dieses Hochladen zwar unbewusst, stellt aber dennoch einen Rechtsverstoß dar.

Abschließend bleibt folgendes zu sagen: Gerade Musikrecht ist ein Bereich, in dem Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollten, der mit Engagement und Profession bei der Sache ist. Diesen Anwalt können Sie in unserer Kanzlei finden.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 
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