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Ärztliches Attest schon ab dem 1. Tag Erkrankt ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, muss er spätestens
nach 3 Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage auch schon
früher verlangen. Es ist bislang unter Juristen umstritten, ob
der Arbeitgeber dafür einen besonderen Anlass braucht.
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