| News |
|
Rechtzeitige Dokumentation unternehmerischer Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden erforderlich Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude
kann nur dann abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und
dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch
genutzt werden soll. Maßgeblich ist die gesetzliche Abgabefrist
für die Umsatzsteuer-Erklärung (31.5. des Folgejahres). Eine
danach getroffene oder dokumentierte Entscheidung kann nach dem Urteil des
Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.7.2011 nicht mehr berücksichtigt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

















