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Strenge Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch Wie der Bundesfinanzhof bereits in seinem Urteil vom 1.3.2012 entschieden
hat, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in
geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen
oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu
machen. Neben Datum und Fahrtzielen sind grundsätzlich auch die
jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder die konkreten
Gegenstände der dienstlichen Verrichtung aufzuführen, und zwar
grundsätzlich jede einzelne berufliche Verwendung für sich und
mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des
Fahrzeugs. Bei einer einheitlichen beruflichen Reise können diese
Abschnitte zwar miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung
verbunden und der am Ende der gesamten Reise erreichte
Gesamtkilometerstand aufgezeichnet werden. Im Rahmen dieser
Erleichterung sind aber die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im
Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen, in der sie
aufgesucht worden sind.
Diese Daten gehören zu den unverzichtbaren Angaben, die im
Fahrtenbuch selbst zu machen sind. Es genügt nicht, wenn nur
allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten im Fahrtenbuch als "Dienstfahrten"
bezeichnet werden. Unzureichende Angaben im Fahrtenbuch können nicht
aufgrund eigener Tagebuchaufzeichnungen des Arbeitnehmers ergänzt
werden. Denn die für ein Fahrtenbuch essenziellen Angaben sind dort
selbst zu machen und nicht an anderer Stelle in einer weiteren und
gegebenenfalls auch nachträglich vom Arbeitnehmer erstellten
Auflistung. Ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch liegt
deshalb auch dann nicht vor, wenn die unzureichenden Angaben im
Fahrtenbuch selbst durch vom Arbeitgeber stammende Listen und Ausdrucke
des Terminkalenders ergänzt und vervollständigt werden. [Zurück zum Newsverzeichnis]
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Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221 2722750
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Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30 887064045
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Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2673385
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Bremen
Parkallee 117
28209 Bremen
Tel.: +49 421 34756444
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Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 54039910
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Essen
Ruhrallee 185
45136 Essen
Tel.: +49 201 8945282
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Frankfurt
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 505060709
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Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 808074727
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Hannover
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel.: +49 511 93639480
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München
Maximilianstraße 35a
80539 München
Tel.: +49 89 24218382
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Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel.: +49 911 88197310
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Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 22254499
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London
The Broadgate Tower, Level 12,
20 Primrose Street, London, EC2A 2EW, UK
Tel.: +44 207 5962772
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