| News |
|
Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes Ein Kind, das sich um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen
Ausbildungs-/Studienbeginn bewirbt, ist - nach Auffassung des
Finanzgerichts Niedersachsen - beginnend mit dem Zeitpunkt der Bewerbung
mindestens bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen
Ausbildungs-/Studienbeginns steuerlich zu berücksichtigen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob die Ausbildungsstelle angetreten oder der
Studienplatz angenommen wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||




















