GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Bremen, Essen, Hannover, Nürnberg, London

Köln  •  Berlin  •  Bonn  •  Bremen  •  Düsseldorf  •  Essen  •  Frankfurt  •  Hamburg  •  Hannover  •  München  •  Nürnberg  •  Stuttgart  •  London
Rechtsanwälte Steuerberater GRP - Versiert. Verlässlich. Vorausschauend. Home
News

Doppelte Haushaltsführung bei erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.1.2013 Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Keinen eigenen Hausstand unterhält nach der bisherigen Rechtsprechung z. B., wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist, ohne die Haushaltsführung wesentlich mitzubestimmen. Das gilt insbesondere für junge Arbeitnehmer, die nach Beendigung ihrer Ausbildung, wenn auch gegen Kostenbeteiligung, weiterhin im Haushalt der Eltern ein Zimmer bewohnen.

Im entschiedenen Fall machte ein 43 Jahre alter Steuerpflichtiger vergeblich die Kosten für eine Unterkunft am Beschäftigungsort geltend. Dort hatte er seinen Zweitwohnsitz begründet. Seinen Hauptwohnsitz behielt er im Einfamilienhaus seiner im Streitjahr 71 Jahre alten Mutter bei. In diesem nutzte er ein Schlaf- und Arbeitszimmer sowie ein Badezimmer allein. Die Küche, das Ess- und Wohnzimmer wurden von ihm und seiner Mutter gemeinsam genutzt.

Der BFH entschied hier für alle betroffenen Steuerpflichtigen vorteilhaft. So ist nach seiner Auffassung - anders als bei jungen Arbeitnehmern - bei einem erwachsenen und wirtschaftlich eigenständigen Kind grundsätzlich davon auszugehen, dass es die gemeinsame Haushaltsführung mit den Eltern oder einem Elternteil wesentlich mitbestimmt. Es kann deshalb im elterlichen Haushalt auch einen "eigenen Hausstand" unterhalten und eine steuerlich relevante doppelte Haushaltsführung begründen.

[Zurück zum Newsverzeichnis]

 

Rechtsanwälte
Michael Rainer
Rechtsanwalt
Chiara Bahrig
Rechtsanwältin
Friederike Eggerath
Rechtsanwältin
Dr. Iris Geis
Rechtsanwältin
Marc Klaas
Rechtsanwalt
Inga Koböcken
Rechtsanwältin
Jens Koch, LL.M.
Rechtsanwalt
Attorney at law (NY)
Dr. Gerhard Lenzen
Rechtsanwalt
Tim Montag
Rechtsanwalt
Jan Noll
Rechtsanwalt
Tobias Nöthe
Rechtsanwalt
Michael Wiechmann
Rechtsanwalt
 
Steuerberater
Wilfried Großmann
Steuerberater
Gabriele Rainer
Steuerberater
           
 
Standorte
Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221 2722750
Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30 887064045
Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2673385
Bremen
Parkallee 117
28209 Bremen
Tel.: +49 421 34756444
Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 54039910
Essen
Ruhrallee 185
45136 Essen
Tel.: +49 201 8945282
Frankfurt
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 505060709
Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 808074727
Hannover
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel.: +49 511 93639480
München
Maximilianstraße 35a
80539 München
Tel.: +49 89 24218382
Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel.: +49 911 88197310
Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 22254499
London
The Broadgate Tower, Level 12, 20 Primrose Street, London, EC2A 2EW, UK
Tel.: +44 207 5962772