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Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr tritt zum 1.11.2013 in Kraft Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht
sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht
selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw.
verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste
aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht
umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Mit dem Gesetz zur
Schlichtung im Luftverkehr bekommen Passagiere das Recht auf eine
schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung bei Streitigkeiten. Wenn
Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, Annullierung
oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen,
wird die Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich
kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen. Die
Neuregelungen sollen gewährleisten, dass Zahlungsansprüche bis
zu 5.000 mithilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können.
Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre
Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen. Diese sind nicht gezwungen die
Schlichtungsvorschläge anzuerkennen. Deshalb setzt das Gesetz zunächst
auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die
Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie
die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die
Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können
sie von der Bundesregierung anerkannt werden. Unternehmen, die sich nicht
freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen
Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet. Das
Verfahren ist für den Fluggast zunächst kostenlos.
Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL)
zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline
Representatives in Germany e. V. (BARIG) organisierten ausländischen
Fluggesellschaften haben sich zur freiwilligen Teilnahme an einer
Schlichtung bereit erklärt. Auch von den großen, nicht in einem
Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es positive Signale
zur Teilnahme.
Das Gesetz tritt am 1.11.2013 in Kraft. Alle ab diesem Zeitpunkt
entstehenden Fluggast-ansprüche können dann geschlichtet werden. [Zurück zum Newsverzeichnis]
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Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221 2722750
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Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30 887064045
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Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2673385
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Bremen
Parkallee 117
28209 Bremen
Tel.: +49 421 34756444
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Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 54039910
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Essen
Ruhrallee 185
45136 Essen
Tel.: +49 201 8945282
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Frankfurt
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 505060709
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Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 808074727
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Hannover
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel.: +49 511 93639480
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München
Maximilianstraße 35a
80539 München
Tel.: +49 89 24218382
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Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel.: +49 911 88197310
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Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 22254499
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London
The Broadgate Tower, Level 12,
20 Primrose Street, London, EC2A 2EW, UK
Tel.: +44 207 5962772
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