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Scheidung - kein Trennungsjahr bei gemeinsamem Schlafzimmer Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann eine Ehe geschieden
werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe scheitert, wenn die
Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet
werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Der Begriff des "Scheiterns der Ehe" setzt sich also aus zwei
Komponenten zusammen: Es bedarf der Feststellung des Nichtbestehens der
Lebensgemeinschaft der Ehegatten und darüber hinaus der Prognose,
dass die Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
Eine Scheidung ist erst dann möglich, wenn die Ehegatten mindestens 1
Jahr lang getrennt gelebt haben.
Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche
Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will,
weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Der Begriff des "Getrenntlebens"
gründet danach auf drei Elementen, die zusammentreffen müssen, nämlich
objektiv die häusliche Trennung und subjektiv einmal der Wille
zumindest eines Ehegatten, die häusliche Gemeinschaft nicht
wiederherzustellen, und zum anderen dessen Motiv, die in der Ablehnung der
ehelichen Lebensgemeinschaft besteht.
So besteht eine häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr, wenn die
Ehegatten innerhalb der Wohnung getrennt leben. Dies setzt jedoch voraus,
dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und zwischen den
Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen.
Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn die Haushaltsführung
entsprechend der Arbeitsaufteilung zwischen den Ehegatten in wesentlichen
Teilen aufrechterhalten wird.
In einer Entscheidung vom 7.12.2012 entschieden die Richter des
Oberlandesgerichts Köln, dass ein "Getrenntleben" nicht
vorliegt, wenn die Ehefrau noch die Wäschepflege für den Ehemann
übernimmt, im Wesentlichen die Einkäufe für die Familie tätigt
und auch das Schlafzimmer in der Ehewohnung noch gemeinsam genutzt wird. [Zurück zum Newsverzeichnis]
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Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221 2722750
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Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
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Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2673385
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Parkallee 117
28209 Bremen
Tel.: +49 421 34756444
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Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
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Tel.: +49 201 8945282
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Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
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