GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Bremen, Essen, Hannover, Nürnberg, London

Köln  •  Berlin  •  Bonn  •  Bremen  •  Düsseldorf  •  Essen  •  Frankfurt  •  Hamburg  •  Hannover  •  München  •  Nürnberg  •  Stuttgart  •  London
Rechtsanwälte Steuerberater GRP - Versiert. Verlässlich. Vorausschauend. Home
News

Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar?

Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

In dem entschiedenen Fall hatte der geschiedene Ehepartner Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 8.195 € für die Ehescheidung aufgewandt. Die Kosten betrafen auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt.

Das FG ließ die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zu. Nach Auffassung der Richter kann eine Ehescheidung nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolgen. Dabei müssen regelmäßig auch Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsansprüchen getroffen werden. Den Kosten können sich die Ehepartner nicht entziehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden können.

Anmerkung: Die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde im Hinblick auf unterschiedliche Entscheidungen zum Abzug von Prozesskosten zugelassen. Zwar hat der BFH mit Urteil vom 12.5.2011 unter Änderung der Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen können und damit als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind. Mit Urteilen vom 30.5.2005 hat er aber auch entschieden, dass die Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

[Zurück zum Newsverzeichnis]

 

Rechtsanwälte
Michael Rainer
Rechtsanwalt
Chiara Bahrig
Rechtsanwältin
Friederike Eggerath
Rechtsanwältin
Dr. Iris Geis
Rechtsanwältin
Marc Klaas
Rechtsanwalt
Inga Koböcken
Rechtsanwältin
Jens Koch, LL.M.
Rechtsanwalt
Attorney at law (NY)
Dr. Gerhard Lenzen
Rechtsanwalt
Tim Montag
Rechtsanwalt
Jan Noll
Rechtsanwalt
Tobias Nöthe
Rechtsanwalt
Michael Wiechmann
Rechtsanwalt
 
Steuerberater
Wilfried Großmann
Steuerberater
Gabriele Rainer
Steuerberater
           
 
Standorte
Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221 2722750
Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30 887064045
Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2673385
Bremen
Parkallee 117
28209 Bremen
Tel.: +49 421 34756444
Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 54039910
Essen
Ruhrallee 185
45136 Essen
Tel.: +49 201 8945282
Frankfurt
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 505060709
Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40 808074727
Hannover
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel.: +49 511 93639480
München
Maximilianstraße 35a
80539 München
Tel.: +49 89 24218382
Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel.: +49 911 88197310
Stuttgart
Königstraße 10c
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 22254499
London
The Broadgate Tower, Level 12, 20 Primrose Street, London, EC2A 2EW, UK
Tel.: +44 207 5962772