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Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung Die Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 normiert die
gesetzlichen Voraussetzungen für Fälle einer allmählichen
(schleichenden) Betriebsaufgabe bei verpachteten und ruhenden
Gewerbebetrieben eindeutiger. Insbesondere in den Fällen der
Betriebsverpachtung kam es zu aufwendigen Verwaltungsverfahren, wenn der
Steuerpflichtige keine eindeutige Aufgabeerklärung abgab. Dies wird
durch die Neuregelung entbehrlich.
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