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Ausschluss eines anteiligen Weihnachtsgeldes In einem Fall aus der Praxis war streitig, ob einem durch Vergleich zum
30.6.2010 ausgeschiedenen Arbeitnehmer für das Jahr 2010 ein
anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld zusteht. In den vergangenen Jahren
erhielt er jeweils im November des laufenden Jahres Weihnachtsgeld in Höhe
eines Bruttomonatsgehaltes. Der Arbeitsvertrag enthält keine Regelung
zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes.
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